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Creative Commons: Die häufigsten Missverständnisse bei freien Lizenzen

26.09.2013 |  Von  |  Beitrag

Creative-Commons-Lizenzen erlauben eine einfache und unkomplizierte Verwendung von Bildmaterial und anderen Werken im Internet. Doch auch das Siegel „CC“ ist kein Freibrief für Schludrigkeit in Bezug auf die Urheberrechte. Wer die Bedingungen der verschiedenen CC-Lizenzen – sechs an der Zahl – nicht beachtet, kann durchaus schnell eine Klage am Hals haben. Also, Blogger und Webseiten-Betreiber aufgepasst: So machen Sie es richtig.

Creative Commons wurde 2001 als gemeinnützige Organisation gegründet mit dem Ziel, Einfachheit und Rechtssicherheit für Web-Nutzer in der Verwendung der Inhalte anderer Urheber zu schaffen. Dazu dienen sechs verschiedene Lizenzverträge, in denen die Autoren die Nutzungsrechte Dritter in unterschiedlichem Masse einschränken können.Diese sind im Folgenden aufgeführt (klicken Sie auf die Links, um sich die Logos anzeigen zu lassen):

CC-BY: Nur Namensnennung des Urhebers erforderlich.

CC-BY-SA: Namensnennung erforderlich, Weitergabe der Lizenz nur unter den gleichen Bedingungen wie die der ursprünglichen Lizenz

CC-BY-ND: Namensnennung erforderlich, keine Veröffentlichung einer bearbeiteten Version erlaubt

CC-BY-NC: Namensnennung erforderlich, keine Verwendung für kommerzielle Zwecke (Logo als „Euro-Version“)

CC-BY-NC-SA: Namensnennung erforderlich, keine kommerzielle Verwendung, Lizenzweitergabe nur unter gleichen Bedingungen (Logo als „Euro-Version“)

CC-BY-NC-ND: Namensnennung erforderlich, keine kommerzielle Verwendung, keine Bearbeitung (Logo als „Euro-Version“)

Jedes CC-lizenzierte Bild ist entweder mit dem entsprechenden Logo (so bei Wikipedia) oder dem Buchstabenkürzel versehen.

Namensnennung ist Pflicht

Grundsätzlich muss also der Name des Urhebers genannt werden (die einzige Ausnahme bildet die Zero-Lizenz). Dabei kann der Urheber festlegen, wie er genannt werden will: ob lediglich mit Nutzer- oder vollem Namen, ob mit oder ohne Backlink. Sind Sie selbst Autor von CC-lizenzierten Werken, überlegen Sie sich doch ob Sie sich nicht mit Ihrem Echtnamen nennen lassen wollen – das kann für die eigene Publicity unter Umständen von Vorteil sein. Auch wertvolle Backlinks werden oft verschenkt.

Der womöglich grösste Fallstrick ist das Verbot einer kommerziellen Nutzung. Sobald das Kürzel „NC“ neben einem Werk erscheint, entsteht eine grosse Unsicherheit. Denn selbst wenn der Inhalt in einem ursprünglich nicht-kommerziellen Kontext eingesetzt wurde (z.B. einem werbungsfreien Blog), muss er doch sofort wieder entfernt werden wenn kommerzielle Aspekte hinzukommen (also etwa Werbung in dem Blog geschaltet wird). Als Nutzer eines CC-lizenzierten Inhalts sollte man sich dessen Verwendung also genau überlegen. Wer möchte schon nach 1000 Blogeinträgen alles noch einmal nach CC-NC-Bildern durchforsten? In diesem Sinne kann es auch für Ersteller von freien Inhalten kaum sinnvoll sein, die kommerzielle Nutzung zu verbieten, da hierdurch die Verbreitung stark eingeschränkt wird.

Bearbeitungsverbot muss respektiert werden

Unter den CC-Urhebern gibt es zwei Lager. Die einen begrüssen Veränderungen ihrer Werke, während die anderen sie strikt ablehnen und dies durch das Kürzel „ND“ an ihren Werken auch markieren. Das soll und muss man als Nutzer dieser Inhalte respektieren. Von dem Veränderungsverbot sind auch Teile des Werks, also zum Beispiel Bildausschnitte, betroffen. Mit anderen Worten: Verbreiten Sie den Inhalt nur 100 % genau so, wie Sie ihn vorgefunden haben.

Übrigens: Musiker, die bei einer Verwertungsgesellschaft wie der SUISA unter Vertrag stehen, sollten sich genau danach erkundigen, ob sie Musik aus ihrer Feder unter CC-Lizenz freigeben dürfen. In Deutschland vertritt etwa die GEMA die Ansicht, dass alle Werke eines bei ihr unter Vertrag stehenden Künstlers unter der Lizenzhoheit der GEMA stehen.



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