DE | FR | IT

Heilsarmee bedauert Subventions-Ablehnung des BVG

21.08.2016 |  Von  |  News

Die Heilsarmee nimmt Stellungnahme zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG), in der ein früheres Urteil aus dem Jahr 2014 bestätigt wurde. Dort war ein Subventionsgesuch der Heilsarmee im Hinblick auf ihre Kinder- und Jugendlager negativ entschieden worden.

Die Organisation weist den Vorwurf zurück, nicht primär die Entwicklung und das Wohlbefinden der Kinder im Blick zu haben. Dabei wird nicht in Abrede gestellt, dass die Evangelisation eines der Ziele der Lager-Veranstaltungen ist. Weiter erklärt die Heilsarmee:

„Unter Evangelisation versteht die Heilsarmee, den christlichen Glauben und die christlichen Grundwerte zu teilen – dies im grösstmöglichen Respekt gegenüber jeder Person, insbesondere gegenüber Kindern. Indem die Heilsarmee neben den physischen, sozialen und physischen Aspekten auch dem geistlichen Aspekt Beachtung schenkt, sorgt sie sich in ganzheitlicher Weise um die Interessen der Kinder.

Evangelisation nicht das einzige Ziel

Die Evangelisation ist nicht das einzige Ziel der Aktivitäten und Lager der Heilsarmee. Das Interesse gilt dem Kind in seiner Ganzheitlichkeit. In den über 100 Jahren, in denen die Heilsarmee Kinder- und Jugendlager organisiert, hat sie seitens der Eltern in Bezug auf die geleistete, transparente Unterstützung keine negativen Reaktionen erhalten.

Die Heilsarmee war übrigens eine der ersten christlichen Organisationen, die eine Charta unterzeichnet hat, welche die Ziele und Arbeitsweise ihrer Kinder- und Jugendaktivitäten in transparenter Weise erklärt.

Mit ihrer Unterzeichnung verpflichten sich die Verantwortlichen der Kinder- und Jugendarbeit, die Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit der Kinder und Jugendlichen zu respektieren, die Teilnahme und die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen zu stärken, sich regelmässig durch Aus- und Weiterbildung zu schulen, Prävention zu betreiben, Transparenz walten zu lassen und jede Form der Diskriminierung abzulehnen.“

Kinder- und Jugendarbeit nicht gefährdet

Das BVG hatte kürzlich einen negativen Entscheid eines Subventionsgesuches der Heilsarmee aus dem Jahr 2014 gestützt. Laut BVG fungieren die Kinder- und Jugendlager der Heilsarmee einzig zum Zweck der Evangelisation und seien regelrechte „Bekehrungsräume“.

Obwohl die Heilsarmee es mit Bedauern zur Kenntnis nimmt, dass ihr die Fördergelder des Bundes entzogen wurden, stellt sie fest, dass die Weiterführung ihrer Kinder- und Jugendarbeit von diesem Entscheid nicht tangiert werde. Die Budgets der Jugendsekretariate beliefen sich auf 1.2 Millionen Franken, die Fördergelder schwankten zwischen CHF 30 000 und CHF 50 000. Die Kinder- und Jugendarbeit könne nur dank zahlreicher Freiwilliger realisiert werden.

 

Artikel von: Heilsarmee / Armée du Salut
Artikelbild: © Arthimedes – shutterstock.com