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Radsporttage Gippingen: Anklage bei tödlichem Unfall

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen den Verursacher des tödlichen Unfalls an den Radsporttagen in Gippingen im Juni 2014 Anklage wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung erhoben.

Sie beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Busse von 2000 Franken.

Am 14. Juni 2014 kam es an einem Amateur-Radrennen der Gippinger Radsporttage zu einem tödlichen Unfall. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach wirft einem heute 52-jährigen Schweizer vor, in der zweitletzten Runde in der Abfahrt in einem Waldstück Richtung Böttstein bei einem Überholmanöver den Spitzenfahrer des Rennens touchiert zu haben, worauf dieser stürzte. Die folgenden drei Fahrer der Spitzengruppe fuhren in das Rennrad des Gestürzten und stürzten ebenfalls, wobei sie teilweise in die angrenzende Wiese schlitterten. Einer der drei nachfolgenden Fahrer erlitt dabei ein stumpfes Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen der 37-Jährige noch am selben Abend starb.

Riskantes und unnötiges Überholmanöver

Die zum Unfallhergang befragten Zeugen schilderten die Fahrweise des Beschuldigten während des Überholmanövers als „halsbrecherisch“ und „lebensgefährlich“. Beim Überholmanöver zum Spitzenfahrer hatte der Beschuldigte laut Zeugenaussage einen seitlichen Abstand von „einer Handbreite“, beziehungsweise maximal 30 Zentimeter.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach wirft ihm konkret vor, sein Überholmanöver auf der Abfahrt bei einer sehr hohen Geschwindigkeit von rund 70 km/h seitlich viel zu nahe am Spitzenfahrer gemacht zu haben, obwohl er rund zwei Meter Raum zur Verfügung gehabt hätte und aus renntaktischer Sicht keinerlei Notwendigkeit bestand, mit derart geringem seitlichen Abstand zu überholen. Durch dieses riskante und unnötige Überholmanöver hat der Beschuldigte aus Sicht der Staatsanwaltschaft den Tod des 37-jährigen Radrennfahrers und die Körperverletzungen der anderen drei gestürzten Rennteilnehmer fahrlässig verursacht.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Busse von 2000 Franken. Die Anklage ist am Bezirksgericht Zurzach hängig.

 

Meldung von: Kantonspolizei Aargau
Artikelbild: Symbolbild © nenetus – shutterstock.com

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