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Sarmenstorf AG: 33-Jähriger tötete Eltern – Gerichtsverhandlung am 2. März

Im Strafverfahren zum Tötungsdelikt in Sarmenstorf kommt es am 2. März 2017 zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Bremgarten. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten eine stationäre therapeutische Massnahme.

Die Verhandlung ist auf den 2. März 2017 angesetzt, beginnend um 14.00 Uhr. Personen, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, werden aus organisatorischen Gründen (beschränkte Platzzahl) um vorherige telefonische Anmeldung gebeten.

Angemeldeten Medienschaffenden stellt das Bezirksgericht Bremgarten die Anklageschrift ab dem 31. Januar 2017 zur Verfügung (A-Postversand oder Abholung vor Ort). Über den genauen Termin der Urteilsverkündung wird im Laufe der Verhandlung orientiert. Weitergehende Auskunft wird zurzeit nicht erteilt.

Gemäss Art. 71 der Strafprozessordnung sowie § 8 Abs. 3 des Gerichtsorganisationsgesetzes sind Bild- und Tonaufnahmen von Gerichtsverhandlungen sowie im Gerichtsgebäude und bei dessen Zugängen ohne Bewilligung untersagt; praxisgemäss werden Aufnahmen vor dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes hiermit bewilligt. Widerhandlungen können mit Ordnungsbusse bestraft werden.

Antrag der Staatsanwaltschaft

Am 28. November 2016 ist die Anklageschrift zum Tötungsdelikt vom 8. Juli 2015 in Sarmenstorf eingegangen (vgl. Meldung der Oberstaatsanwaltschaft Aargau vom 1. Dezember 2016). Die Staatsanwaltschaft bringt vor, der 33-jährige Beschuldigte, der seine Eltern erstochen habe, sei laut psychiatrischem Gutachten schuldunfähig. Sie beantragt deshalb keine Bestrafung, sondern eine stationäre therapeutische Massnahme (vgl. Art. 374 StPO).

 

Quelle: Gerichte Kanton Aargau
Artikelbild: sergign – shutterstock.com

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