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Winterthur ZH: Zwei Muslime in An’nur Moschee misshandelt – 10 Festnahmen

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat in enger Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft Winterthur und der Kantonspolizei Zürich sowie mit Unterstützung der Stadtpolizei Winterthur zehn Personen verhaftet und rund ein Dutzend Hausdurchsuchungen an verschiedenen Örtlichkeiten durchgeführt.

Die Verhafteten werden verdächtigt, im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine Predigt in der An’nur Moschee am 22. November 2016 zwei Personen angegriffen zu haben. Sämtliche Beschuldigten werden polizeilich befragt und danach der Staatsanwaltschaft bzw. Jugendanwaltschaft zugeführt.

In der An’Nur Moschee in Winterthur wurden am 22. November 2016 mutmasslich zwei Personen muslimischen Glaubens von mehreren Personen angegriffen. Hintergrund des Angriffs soll die Berichterstattung eines Journalisten vom 2. November 2016 über eine Predigt in der An’Nur Moschee gewesen sein, anlässlich welcher zu Gewalttätigkeiten gegen andere Muslime aufgerufen worden sein soll (vgl. Meldungen vom 2. und 4. November 2016).

Es besteht der Verdacht, dass die zwei Angegriffenen durch die Gruppe massiv geschlagen, misshandelt und eingeschlossen wurden, weil sie im Verdacht standen, dem Journalisten Informationen über die Predigt weitergegeben zu haben. Zudem sollen sie und ihre Familien auch mit dem Tod bedroht worden sein.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat heute, 21. Februar 2017, gemeinsam mit der Jugendanwaltschaft Winterthur und in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich sowie mit Unterstützung der Stadtpolizei Winterthur zehn Verdächtige im Alter zwischen 17 und 53 Jahren verhaftet und rund ein Dutzend Hausdurchsuchungen an verschiedenen Örtlichkeiten durchgeführt.




Gegen die neun erwachsenen Beschuldigten sowie gegen einen jugendlichen Beschuldigten wurde ein Verfahren wegen Angriffs, Freiheitsberaubung, Drohung, Nötigung sowie Körperverletzung eröffnet. Sie werden im Anschluss an die polizeilichen Einvernahmen der zuständigen Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, respektive der Jugendanwaltschaft Winterthur zugeführt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, Jugendanwaltschaft Winterthur und Kantonspolizei Zürich
Artikelbild: sevenMaps7 – shutterstock.com

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