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Kanton St.Gallen: „Toter Winkel“ kann leicht zum Todeswinkel werden

Die Abteilung Verkehrsinstruktion der Kantonspolizei St. Gallen führt in der Zeit vom Donnerstag, 30. März bis Donnerstag, 27. April 2017 in Wattwil, Lichtensteig, Bütschwil, Nesslau und Ebnat-Kappel die Aktion „Toter Winkel“ beim Lastwagen mit Schülern der Mittelstufen, also 4. – 6. Primarklassen, durch. 

Die Kantonspolizei St.Gallen gibt in diesem Zusammenhang wichtige Hinweise zum Thema „Toter Winkel“.

Toter Winkel = Todeswinkel

Bei Lastwagen gibt es an der rechten Seite eine Zone, die für den Lenker trotz Rückspiegeln unsichtbar bleibt. Zweiradfahrer, die sich hier befinden, sind im hohen Mass gefährdet. Für sie kann dieser „Tote Winkel“ in des Chauffeurs Blickfeld leicht zum Todeswinkel werden.

Bei Personenwagen ist das Problem weniger kritisch. Wer als Pw-Fahrer beim Rechtsabbiegen in den Innenspiegel schaut und sich mit einem Seitenblick über die rechte Schulter vergewissert, dass kein Zweiradfahrer neben ihm ist – oder gar einen rechten Aussenspiegel benützt – und dann ganz rechts einspurt, wird kaum dem trügerischen Phänomen des „toten Winkels“ der Rückspiegel erliegen. Die Kopfdrehung bringt letzte Sicherheit. Bei Personenwagen tauchen rechts von hinten nahende Zweiradfahrer unübersehbar zuerst im Heckfenster und dann in einem Seitenfenster auf.

Trotz Aussenspiegeln: Toter Winkel

Bei Lastwagen mit fensterlosen rückseitigen Aufbauten kann der Führer nur über die Aussenspiegel links und rechts nach hinten sehen. Doch so gross diese auch sein mögen, das durch sie vermittelte Blickfeld ist mit toten Winkeln behaftet.

Selbst weitwinklige und mehrteilige Spiegelkonstruktionen lösen das Problem nicht völlig. Gesetzliche Vorschriften beschränken zudem die Krümmung weitwinkliger Spiegel, da diese einen verzerrten räumlichen Eindruck erwecken und das Einschätzen der Geschwindigkeit von sich nähernden Fahrzeugen erschweren. Fischaugenspiegel, die im Prinzip ein lückenloses Bild vermitteln können, sind aus diesem Grunde unzulässig.

Ahnungslose Zweiradfahrer gehen Risiken ein

So ist ein toter Winkel in der Regel unvermeidlich. Die Chauffeure kennen und fürchten ihn. Denn sie wissen, dass die allermeisten Zweiradfahrer keine Ahnung haben von dem hohen Risiko, in das sie sich begeben, wenn sie dicht rechts neben einem „Brummer“ vorfahren oder anhalten. Ihre Lage wird fatal, wenn der Lastwagen rechts abbiegt. Denn bekanntlich fährt der Hinterwagen eine Kurve enger, nähert sich dem Zweiradfahrer mehr und mehr, und wenn dieser nicht zur Seite weichen kann, wird er von den Hinterrädern überrollt.

Lastwagenlenkern obliegt die Pflicht, in diesem Sinne ganz besondere Vorsicht walten zu lassen. Doch auch sie können Opfer von Täuschungen, eines „Ver-Sehens“ werden. Umso mehr kommt es darauf an, dass auch die Zweiradfahrer solch kritische Situationen aus eigenem Erleben kennen lernen, um sich durch entsprechendes Verhalten selbst zu schützen

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Artikelbild: Dusan Petkovic – shutterstock.com

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