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Baar ZG: Mit Grenzwächtern offene Bussen eingezogen – Waffe sichergestellt

Zusammen mit dem Grenzwachtkorps hat die Zuger Polizei Fahrzeuge kontrolliert. Dabei stellten die Einsatzkräfte unter anderem sieben Zollwiderhandlungen fest, zogen nicht bezahlte Bussgelder ein und stellten eine Waffe sicher.

Grenzwächter und Angehörige der Zuger Polizei führten am Donnerstagabend (29. Juni 2017) entlang der Sihlbruggstrasse in Baar eine kriminal- und verkehrspolizeiliche Kontrolle durch. Sie überprüften insgesamt 53 Fahrzeuge und deren Insassen.

Im Fokus standen auch die Zoll- und Meldeverhältnisse. Mitarbeitende des Grenzwachtkorps stellten sieben Verstösse gegen Zollgesetz fest. Die beanstandeten, ausländischen Fahrzeuge waren bei der Einreise in die Schweiz nicht korrekt angemeldet worden. Im Weiteren stellte die Zuger Polizei eine Anzeige wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz aus. Der Führerausweis wurde nicht rechtzeitig umgeschrieben und war somit ungültig.

Drei Personen erhielten eine Ordnungsbusse, weil sie die Sicherheitsgurten nicht trugen. Drei Autolenkende mussten zudem vor Ort nicht bezahlte Ordnungsbussen begleichen. In einem Fahrzeug fanden die Einsatzkräfte einen Teleskopschlagstock, der unter das Waffengesetz fällt und somit nicht mitgeführt werden darf. Der Besitzer muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Schweizer Kontrollschilder innert Jahresfrist

Ausländische Fahrzeuglenker und -halter mit Aufenthaltstitel in der Schweiz sind gemäss Zoll-gesetz verpflichtet, bei der Einreise ihre Motorfahrzeuge bei der Zollverwaltung anzumelden und zu veranlagen. Innert Jahresfrist müssen diese mit Schweizer Kontrollschildern versehen sein. Auch ein Schweizer Führerausweis muss spätestens ein Jahr nach der Einreise beantragt sein.

 

Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Zuger Polizei

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