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Pfäffikon SZ: Zu wenig Sicht durch Frontscheibe – Lastwagenlenker angezeigt

Am Mittwochnachmittag, 23. August 2017, führte die Kantonspolizei Schwyz in Pfäffikon eine Schwerverkehrskontrolle durch. Dabei wurde ein Lastwagenlenker kontrolliert, dessen Sicht durch die Front- scheibe aufgrund einer Dekoration stark eingeschränkt war.

Er wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Wer Dekorationen oder Navigationsgeräte an der Frontscheibe am falschen Ort anbringt, riskiert eine Busse von bis zu 500 Franken. Die Verordnung über technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge schreibt nämlich vor, dass der Fahrzeuglenker ab einem Abstand von zwölf Metern das ganze Gesichtsfeld frei überblicken können muss. Ausnahmen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Vignette, das LSVA-Gerät oder der Innenspiegel. Ebenso darf die Sicht durch die Seitenscheiben je 90 Grad nach links und rechts nicht durch Kleber oder transportierte Waren behindert werden.

 

Quelle: Kapo Schwyz
Bildquelle: Kapo Schwyz

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