Impressumspflicht für Webseiten ab 2012 in der Schweiz
von Agentur belmedia
Ab Frühjahr 2012 gilt auch in der Schweiz eine generelle Impressumspflicht für Webseiten. Hintergrund ist das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das per 1. April 2012 in Kraft tritt und unter anderem eine Impressumspflicht vorsieht.
Die Schweiz orientiert sich dabei an den entsprechenden Bestimmungen der europäischen E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG).
Laut revidiertem UWG handelt künftig unlauter, wer „Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen“. Für Webseitenbetreiber in der Schweiz bedeutet dies, dass sie künftig klare und vollständige Angaben über Identität und Kontaktadressen machen müssen, was auch E-Mail-Adressen einschliesst.
Ein fehlendes Impressum sollten also Schweizer Website-Anbieter so bald wie möglich unter Angabe vollständiger Kontaktdaten ergänzen. Anbieter, die ab Anfang 2012 kein Impressum auf ihrer Webseite veröffentlichen, müssen zwar keine kostenpflichtigen Abmahnungen fürchten, wie sie in Deutschland üblich sind. Bei Verstössen finden jedoch die Strafbestimmungen des UWG Anwendung, die unter anderem Geldstrafen vorsehen.
Siehe auch die folgenden Ausführungen.
Titelbild: Thorben Wengert / pixelio.de