PC reicht für Radiogebühren-Pflicht
von Agentur belmedia
Wer kein Radiogerät zu Hause stehen hat, sondern nur einen Computer mit Breitband-Internetanschluss besitzt, muss trotzdem Radiogebühren zahlen. Das entschied jetzt das Bundesverwaltungs-Gericht.
Beschwerde eingelegt hatte ein Computerbesitzer, der von der Gebühren-Inkassostelle Billag 2009 zu Radiogebühren verpflichtet worden war – auch ohne über ein klassisches Radiogerät zu verfügen. Der Betroffene berief sich vor allem auf die geltenden Regelungen beim TV-Empfang. So argumentierte er damit, dass der TV-Empfang via Computer erst dann gebührenpflichtig sei, wenn ein spezielles Abonnement abgeschlossen wurde oder eine Registrierung erfolgt sei.
Das Bundesverwaltungs-Gericht wies die Beschwerde ab. Eine vorherige Registrierung sei nicht nötig, um den PC als vollwertiges Radio zu nutzen, heisst es in der Begründung. Keine Rolle spiele auch, ob der Computer tatsächlich als Radio genutzt werde. Entscheidend sei allein, dass dies bei einem Computer mit Breitband-Internetanschluss technisch möglich sei.
An die Billag wird der Computerbesitzer nun knapp 170 Franken Radiogebühren im Jahr zahlen müssen. Allerdings kann der Entscheid noch beim Bundesgericht angefochten werden. Jede Chance, der Gebührenpflicht zu entgehen, wird Nutzern spätestens dann genommen, wenn die Haushaltsabgabe kommt, über die das Parlament demnächst debattieren wird. Der Vorschlag sieht vor, Radio- und TV-Gebühren pro Haushalt unabhängig vom Besitz der entsprechenden Empfangsgeräte zu erheben.
Quelle: sda
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