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Urteil: Knabenbeschneidung ist strafbar. Gut so?

27.06.2012 |  Von  |  News

Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen ist eine strafbare Handlung, da sie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzt. So urteilte jetzt das Landgericht Köln – und löste damit eine brisante Debatte über die Grenzen der Religionsfreiheit aus.

Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit wiegen höher als das Erziehungsrecht und das Recht auf Religionsfreiheit, heisst es in dem am Dienstag veröffentlichten – möglicherweise richtungsweisenden – Urteil. Ein Arzt, der ohne medizinische Notwendigkeit eine Beschneidung an einem Kind vornimmt, begeht somit laut Auffassung des Gerichts eine strafbare Körperverletzung.

Zwar sprach das Gericht einen angeklagten Kölner Arzt frei, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, wobei es zu Nachblutungen gekommen war. Doch der Freispruch erfolgte nur deshalb, da sich der Arzt in einem Verbotsirrtum befunden habe. Künftig könne kein Mediziner mehr behaupten, er habe nicht gewusst, dass Knabenbeschneidungen verboten seien, bestätigte der Strafrechtler Prof. Holm Putzke von der Universität Passau.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte das Urteil des Landgerichts Köln scharf. Es stelle einen „beispiellosen und dramatischer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“ dar. Zentralratspräsident Dieter Graumann forderte den deutschen Bundestag auf, „die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen“. Der Zentralrat der Muslime lehnte eine Stellungnahme zunächst ab.

Männerrechtler begrüssen Urteil

Begrüsst wird das Urteil von der Männerrechtsbewegung, die sich für die Menschenrechte von Jungen und Männern stark macht. Bislang hätten Männerrechtler mit ihrem entschiedenen Protest gegen Genitalverstümmelungen an Jungen allein auf weiter Flur gestanden, schreibt Arne Hoffmann in seinem Blog „Genderama“. Umso beachtlicher sei es, „wenn die Positionen von Männerrechtlern entgegen allen Tabus der politischen Korrektheit immer häufiger bestätigt werden“.

Auf positiven Anklang stösst das Urteil auch bei der Freidenker-Vereinigung der Schweiz. „Jeder nicht ernsthaft medizinisch begründete chirurgische Eingriff an den Genitalien von Minderjährigen ist eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit. Eine alleinige Regelung der weiblichen Beschneidung ist ein falsches Signal, auch wenn die Tatbestände der weiblichen und männlichen Beschneidung sich in ihrer Tragweite grundsätzlich unterscheiden“, betonte die FVS bereits 2009 in einer Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative „Verbot von sexuellen Verstümmlungen“.

Ist es also gut und richtig, religiös begründete Knabenbeschneidung künftig unter Strafe zu stellen?

Argumente pro

  • Knabenbeschneidungen stellen einen unumkehrbaren Eingriff in den Körper des Kindes dar. Ein solcher Eingriff darf niemals ohne Einwilligung des Betroffenen allein auf Wunsch der Eltern erfolgen.
  • Kinder sollen nicht via Zwang – wie im Fall der Beschneidung – in Religionsgemeinschaften eingefügt werden. Jeder soll selbst entscheiden können, welcher Religionsgemeinschaft er angehören will.
  • Beschneidungen an Jungen haben Auswirkungen auf die sexuelle Empfindsamkeit (siehe dazu unter diesem Link den Punkt „Einfluss auf die Sexualität“). Wie dieser Einfluss auch genau aussehen mag – entscheidend ist, dass jeder über sein Sexualleben selbst entscheiden können sollte.
  • Keine Beschneidung ist ohne Risiken, daher sollten medizinisch nicht notwendige Knabenbeschneidungen unbedingt vermieden werden.

Argumente contra

  • Knabenbeschneidungen sind eine Jahrtausende alte religiöse Tradition, die sich durch Gerichtsurteile nicht einfach aus der Welt schaffen lässt.
  • Eine Strafandrohung bei Knabenbeschneidungen schafft folglich Unfrieden gegenüber Judentum und Islam.
  • Wenn Ärzte künftig vor Knabenbeschneidungen zurückschrecken, besteht die Gefahr, dass diese auf eigene Faust weiterhin vorgenommen werden. Wenn schon Knabenbeschneidungen, dann besser fachgerecht von einem Arzt durchgeführt.
  • Knabenbeschneidungen fügen dem Kind keinen körperlichen Schaden zu. Sie sind nicht zu vergleichen mit Mädchenbeschneidungen.
  • Aus Knabenbeschneidungen scheint kein grosses Leiden zu resultieren. Wäre es so, müsste es bereits zahlreiche Klagen von beschnittenen Männern geben. Diese äussern sich allerdings in der Regel positiv zum Beschnittensein und fühlen sich keineswegs beeinträchtigt.

 

Oberstes Bild: © ChameleonsEye – shutterstock.com