Der lange Weg zum Führerausweis

Der Erwerb des Führerausweises steht für Schweizer Junglenker am Ende eines langen und teuren Weges. Dies liegt daran, dass neben den reinen Fahrstunden heute auch zahlreiche Kurse besucht werden müssen.

Noch bevor man sich beim Strassenverkehrsamt anmelden kann, muss bereits der erste Kurs besucht werden: der Nothelferkurs. In diesem werden wertvolle Dinge vermittelt, die einem nicht nur beim Autofahren gute Dienste leisten können. Neben Wiederbelebungsmassnahmen lernt man dort beispielsweise auch das Löschen von Feuer. Anschliessend muss noch der Sehtest abgelegt werden, damit der Gang zum Strassenverkehrsamt angetreten werden kann.

Neben dem Nothelferausweis und der Bescheinigung über den bestandenen Sehtest wird für die Anmeldung noch das Gesuchsformular benötigt, welches auf der Website des Strassenverkehrsamtes heruntergeladen werden kann. Nach dem Einreichen aller Unterlagen erhält man dann per Post das Bestätigungsschreiben, woraufhin man sich online für die Theorieprüfung anmelden kann. Auf diese sollte man sich allerdings mit entsprechender Literatur oder Software vorbereiten. Nach bestandener Theorieprüfung landet dann kurze Zeit später der Lernführerausweis im eigenen Briefkasten.

Der Weg zur praktischen Fahrprüfung

Mit diesem Ausweis in Händen darf man nun 24 Monate lang unter Aufsicht auf die Strasse. Im Idealfall sollte die erste Zeit mit einem Fahrlehrer absolviert werden, um das Antrainieren von Fehlern zu vermeiden. Anschliessend kann dann mit den Eltern und anderen nervenstarken Familienangehörigen oder Bekannten geübt werden, um weitere Kosten zu vermeiden. Optimal ist es zudem, wenn man direkt nach bestandener Theorieprüfung den Verkehrskundeunterricht besucht.

Hat man diesen Kurs absolviert und genügend Fahrpraxis gesammelt, wird es Zeit für die praktische Fahrprüfung. Zusammen mit dem Prüfer fährt man dabei eine kleine Prüfungsrunde, während derer man beispielsweise rückwärts einparken und eine kurze Strecke auf der Autobahn fahren muss. Wird diese Prüfung bestanden, erhält man wenige Tage später den Führerschein auf Probe.

Während der nun folgenden Probezeit von drei Jahren darf man sich nichts zuschulden kommen lassen und muss die vorgeschriebenen Wiederholungskurse für Neulenker, die sogenannten Weiterausbildungskurse (WAB), besuchen. Passiert in dieser Zeit doch etwas, oder besucht man die Kurse nicht, dann muss das ganze Prozedere wieder von vorne durchlaufen werden.

Erneute Überprüfung der Fahrweise

Der WAB 1 teilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im Theorieunterricht werden sowohl Unfallursachen als auch die finanziellen und rechtlichen Folgen eines Unfalls dargelegt. In der Praxis wird dann auf einer gesicherten Fahrbahn einmal abrupt abgebremst und zu schnell in die Kurve gefahren.

Beim WAB 2 geht es hauptsächlich um das Fahrverhalten. Bei der Feedbackfahrt wird dieses noch einmal genau unter die Lupe genommen und möglicherweise angeeignete Fehler behoben.

Sind die drei Probejahre schliesslich ohne Vorfälle überstanden und hat man alle Kurse besucht, dann wird einem vom Strassenverkehrsamt der endgültige Führerschein zugesendet. Insgesamt dauert es also über drei Jahre, bis man dieses ersehnte Dokument endlich in Händen hält.

 

Oberstes Bild: © Kzenon – Shutterstock.com

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