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Zürich: Warum wird Serientäter Carlos nicht definitiv weggesperrt?

Der schweizweit bekannte Serientäter Carlos wurde am Montag von einem Zürcher Gericht einmal mehr verurteilt. 18 Monate unbedingte Haftstrafe lautete das Urteil für versuchte schwere Körperverletzung. Im März des vergangenen Jahres hatte Carlos sein Opfer nach einer Diskussion mit einem Faustschlag bewusstlos geschlagen (wir berichteten). Beim Prozess wurde auch eine Verwahrung des 21-Jährigen angesprochen.

Der Intensivtäter beschäftigt die Behörden seit Jahren: Die vom 21-jährigen Carlos verübten Straftaten reichen bis in dessen Jugendjahre zurück. Am Montag kam vor dem Zürcher Bezirksgericht eine weitere Verurteilung hinzu.

In seiner Teenagerzeit bekam es Carlos wegen Delikten wie Sachbeschädigungen oder Diebstahl mit der Justiz zu tun. Später kommen gröbere Vergehen hinzu.

Im Alter von 15 sticht Carlos im Streit auf einen Rivalen ein. Aufwendige Sondersettings bewirken keine nachhaltige Besserung. Carlos wird zum Serientäter, zertrümmert in Untersuchungshaft seine Zelle und prügelt sich mit anderen Insassen.

„Kein Vollpsychopath, aber er lässt sich nicht helfen“

Jetzt bekam Carlos eine weitere Haftstrafe wegen versuchter schwerer Körperverletzung aufgebrummt. Dass die Justiz genug hat von den Taten des jungen Mannes, wurde während den Verhandlungen im Zürcher Bezirksgericht deutlich.

„Er schätzt die Situationen falsch ein. Das zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Für ihn ist der Serientäter zwar kein „Vollpsychopath, der sich wahllos Opfer herauspickt“. Doch er lasse sich nicht helfen.

Verwahrung „nicht verhältnismässig“

Auch das Thema „Verwahrung“ brachte der Staatsanwalt auf den Tisch – denn mit einer einfachen Freiheitsstrafe – „egal wie hoch“ – sei es nicht getan.

Zugleich ergänzte er allerdings, dass in diesem Fall eine Verwahrung nicht verhältnismässig sei – denn der 21-Jährige habe seit fünf Jahren kein vorsätzliches Gewaltdelikt mehr verübt.

Für den Staatsanwalt und den Richter leidet das Bild von Carlos offenkundig auch unter dessen bekannter Vergangenheit. „Bei einer anderen Person wäre eine Verwahrung gar kein Thema“, so der Staatsanwalt.

Die definitive Wegsperrung des Serientäters zu einem späteren Zeitpunkt wollten die Richter aber nicht grundsätzlich ausschliessen.

Neben der Freiheitsstrafe muss Carlos für sein jüngstes Vergehen auch Schadenersatz und eine Genugtuung von über 3000 Franken leisten. Fraglich ist, ob das ein Umdenken beim Verurteilten bewirken wird. So räumten die Richter denn auch ein: „Wir sind ratlos.“

 

Quelle: Übernommen von BLICK und bearbeitet von belmedia-Redaktion
Artikelbild: Zerbor – shutterstock.com

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