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Kanton ZH: Anklage gegen Schlägertrupp (9 Personen) der An’Nur Moschee

Die Untersuchung im Zusammenhang mit den Vorfällen rund um die An’Nur Moschee ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland hat am 29. Januar 2018 gegen 9 Beschuldigte am Bezirksgericht Winterthur Anklage unter anderem wegen Freiheitsberaubung, mehrfacher Nötigung, mehrfacher Drohung, Körperverletzung und weiterer Delikte erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland führt seit Januar 2017 im Zusammenhang mit Vorfällen rund um die An’Nur Moschee ein Strafverfahren gegen neun Personen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden am 21. Februar 2017 neun Erwachsene sowie ein Jugendlicher in Winterthur und Umgebung verhaftet (vgl. Meldung vom 24. Februar 2017).

Nach Durchführung der aufwändigen Strafuntersuchung hat die Staatsanwaltschaft am 29. Januar 2018 am Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen die neun erwachsenen Beschuldigten wegen Freiheitsberaubung, mehrfacher Nötigungen, mehrfacher Drohungen, einfacher Körperverletzung, mehrfacher Sachentziehungen, mehrfacher Tätlichkeiten und mehrfacher Beschimpfung erhoben.

Konkret wird ihnen vorgeworfen, am 22. November 2016 in der An’Nur Moschee in Winterthur zwei Personen muslimischen Glaubens angegriffen, geschlagen, mit dem Tod bedroht und eingesperrt zu haben. Die Beschuldigten sind nicht geständig. Die Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen zwischen 30 Monaten und 36 Monaten.

 

Quelle: Kanton Zürich, Oberstaatsanwaltschaft
Artikelbild: Hofackerstrasse, Winterthur, Sitz des An’Nur-Vereins © Google Street View

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