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Bauverband: Corona-Virus – Weitreichende Schutzmassnahmen auf dem Bau

Die aktuelle Situation mit dem Coronavirus und die Massnahmen zu dessen Eindämmung stellen auch die Baubranche vor grosse Herausforderungen.

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV nimmt die Situation sehr ernst.

Auf den Baustellen werden weitreichende Schutzmassnahmen umgesetzt, um die Sicherheit aller Beteiligten sicherstellen und die Eindämmung des Virus erreichen zu können. Im Zentrum stehen Hygienemassnahmen und organisatorische Anpassungen, abgestimmt auch auf die Situation vor Ort. Gemäss Kommunikation des Bundesrates ist es sinnvoll, den Betrieb dort aufrecht zu erhalten, wo dies möglich ist. Massnahmen wie der Unterbruch von Baustellen muss im Einzelfall zwischen den Bauherren und den Bauunternehmen besprochen und entschieden werden.

Die Baubranche nimmt die Situation mit dem Coronavirus sehr ernst und setzt weitreichende Massnahmen um, um den Schutz aller Beteiligten auf der Baustelle und die Eindämmung des Virus gemäss Vorgaben des Bundes sicherzustellen. Im Zentrum der Bemühungen stehen hygienische Massnahmen und organisatorische Anpassungen. Je nach Situation direkt vor Ort kann es auch sinnvoll sein, wenn Bauherren und Bauunternehmen zusammen weitergehende terminliche Massnahmen besprechen.

Es ist sehr wichtig, dass betriebsspezifische Massnahmen im Einzelfall angeschaut werden. Es ist ein Unterschied, ob auf einer Baustelle in einem Innenbereich auf engem Raum gearbeitet werden muss oder ob wenige Leute auf einer weitläufigen Baustelle draussen arbeiten. Der SBV empfiehlt, dass diese zwischen der Bauherrschaft und den Unternehmen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände besprochen werden. Mit flächendeckenden Baustellenschliessungen ist jedoch niemandem gedient. Es gilt nun für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Wohle unseres Landes solidarisch die Anordnungen des Bundesrates mitzutragen.

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz neu als „ausserordentliche Lage“ gemäss Epidemiengesetz eingestuft und das öffentliche Leben bis mindestens 19. April 2020 erheblich eingeschränkt. Einschränkungen für die Wirtschaft und die Industrie, so auch zum Bau, wurden nicht kommuniziert. Gemäss Bundesrat können die notwendigen Sicherheitsmassnahmen gemäss aktueller Lage auf Baustellen grundsätzlich eingehalten werden.

 

Quelle: SBV Schweiz. Baumeisterverband
Artikelbild: Symbolbild © Billion Photos – shutterstock.com