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Kanton Schaffhausen: Raser, Poser und deren getunte Fahrzeuge

Seit Beginn der „Corona-Zeit“ (Anfang März 2020) konnte ein Zuwachs von Meldungen aus der Bevölkerung wahrgenommen werden, die beschrieben, dass mit PS-starken Fahrzeugen auf den Schaffhauser Strassen gerast oder unnötiger Lärm verursacht wird.

Demzufolge wurden die Kontrolltätigkeiten der Schaffhauser Polizei (insbesondere auch mit zivilen Polizeifahrzeugen und Polizeimotorrädern) erhöht.

Die Schaffhauser Polizei konnte im Zuge der getroffenen Massnahmen des Bundesrates seit Anfang März 2020 feststellen, dass sich die Bevölkerung vermehrt bei ihrer Einsatz- und Verkehrsleitzentrale beschwerte, dass Raser, Poser und deren getunte Fahrzeugen im Kanton Schaffhausen unterwegs seien. Diese würden die Verkehrssicherheit mindern, andere Verkehrsteilnehmer mit ihrem rücksichtslosen Fahrverhalten gefährden und die Bevölkerung mit ihren lärmenden Motorfahrzeugen stören. Vorwiegend kamen diese Meldungen aus der Stadt Schaffhausen und aus der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall. Sehr stark frequentiert sei insbesondere der Erholungsort Lindli sowie allgemein das Rheinufer in der Stadt Schaffhausen.

Aufgrund dieser Meldungen aus der Bevölkerung wurden die Kontrolltätigkeiten der Verkehrspolizei vermehrt auf PS-starken Fahrzeuge und Lenker sowie deren Fahrweise, in angeschrieben Polizeifahrzeuge, in zivilen Fahrzeugen sowie auch mit Polizeimotorrädern, gelegt. In der Zeitspanne vom Sonntag (01.03.2020) bis Donnerstag (30.04.2020) resultierten folglich 17 Strafanzeigen wegen Verursachen von vermeidbarem Lärm durch Hochdrehen des Motors, 17 Strafanzeigen wegen überschreiten der zulässigen maximalen Geschwindigkeiten, zwei Verkehrsunfälle wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und 10 Strafanzeigen wegen illegalen Abänderungen an Motorfahrzeugen.

Weiter wurden vereinzelt Motorfahrzeuge vorläufig stillgelegt und deren abgeänderte Auspuffanlagen ausgebaut und zuhanden der Zulassungsbehörde sichergestellt. Gegen die beschuldigten Personen wurden Strafverfahren wegen Widerhandlungen im Strassenverkehr, zuhanden Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, eröffnet.

Die Schaffhauser Polizei legt höchste Priorität auf die Verkehrssicherheit und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer auf den Strassen des Kantons Schaffhausen und ist froh um jede Meldung aus der Bevölkerung. Entsprechend bittet sie, dass Raser und lärmverursachende Fahrzeuge unter der Telefonnummer +41 52 624 24 24 gemeldet werde.

 

Quelle: Kantonspolizei Schaffhausen
Titelbild: Symbolbild © BRK News, Beat R. Kälin

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