Richterwahl im Losverfahren: Bundesrat lehnt Justiz-Initiative ab

Die Justiz-Initiative verlangt, dass die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts künftig per Los bestimmt werden. Der Bundesrat lehnt ein Losverfahren für Richterwahlen ab.

Es basiert auf dem Zufallsprinzip statt auf einer demokratischen Wahl und wäre damit ein Fremdkörper in der Schweizer Rechtsordnung. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, die Justiz-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und hat an seiner Sitzung vom 19. August 2020 die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Die Volksinitiative „Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)“ ist am 26. August 2019 mit 130 100 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt, dass die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts künftig durch das Los bestimmt werden. Wer zum Losverfahren zugelassen wird, würde eine unabhängige Fachkommission entscheiden. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter wären bis fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters gewählt. Die Bundesversammlung könnte sie auf Antrag des Bundesrats nur abberufen, wenn sie Amtspflichten schwer verletzen oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren haben.

Zufall und Losglück statt demokratische Wahl

Das Losverfahren wäre ein Fremdkörper in der schweizerischen Rechtsordnung. Richterinnen und Richter werden in der Schweiz sowohl auf kantonaler wie auf nationaler Ebene grundsätzlich vom Volk oder vom Parlament gewählt. Für die Wahl ans Bundesgericht ist die Bundesversammlung zuständig. Bei einer Annahme der Initiative würde die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht mehr demokratisch entschieden, sondern dem Zufall überlassen. Es würde nicht die bestgeeignete Person Richterin oder Richter, sondern wer bei der Losziehung Glück hat. Zudem würde die demokratische Legitimation des Bundesgerichts geschwächt.

Das aktuelle Wahlsystem hat sich bewährt

Das aktuelle System der Nominierung und Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch die demokratisch legitimierte Bundesversammlung hat sich grundsätzlich bewährt. Es ermöglicht, zusätzlich zu den fachlichen auch sprachliche und regionale Kriterien zu berücksichtigen. Ausserdem nimmt die Bundesversammlung traditionsgemäss Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Damit gewährleistet das heutige Wahlsystem, dass das Bundesgericht aus gesellschaftspolitischer Sicht ausgewogen zusammengesetzt ist. Das erhöht auch die Akzeptanz seiner Urteile in der Bevölkerung.

Aus all diesen Gründen beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Justiz-Initiative ohne Gegenentwurf und Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

 

Quelle: Bundesamt für Justiz
Titelbild: Borisb17 – shutterstock.com

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN