Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.
Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.
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Die am 17. Dezember 2021 beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sollen bis Ende März 2022 verlängert werden. Dies schlägt der Bundesrat angesichts der angespannten Lage in den Spitälern vor.
Er hat dazu eine Konsultation gestartet. Ausserdem soll die Gültigkeitsdauer des Zertifikats auf 270 Tage verkürzt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 zudem beschlossen, die Dauer von Isolation und Quarantäne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen.
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Bern, 31.12.2021 – Der Bundesrat hat sich am 31. Dezember 2021 an einer ausserordentlichen, telefonisch abgehaltenen Sitzung über die epidemiologische Lage ausgetauscht. Die Situation in den Spitälern ist besorgniserregend und die Entwicklung in den nächsten Tagen unsicher. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Ansteckungen und Hospitalisierungen weiter zunehmen wird. Unklar ist aber, wie viele der hospitalisierten Personen auf einer Intensivpflegestation behandelt werden müssen. Zudem können die Auswirkung der am 17. Dezember 2021 beschlossenen Verschärfungen noch zu wenig genau beurteilt werden. Der Bundesrat verzichtet vor diesem Hintergrund im Moment auf weitergehende Massnahmen.
Ein Massnahmenpaket ist aber bereit; sollten neue Information zur Omikron-Variante vorliegen oder sich die Lage in den Spitälern nochmals deutlich verschlechtern, kann der Bundesrat sehr rasch handeln.
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Dortmund. In den frühen Morgenstunden des 18. Dezembers kontrollierten Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen Mann, welcher keine Mund-Nasenbedeckung trug. Anstatt diesen aufzusetzen, beleidigte er die Beamten und leistete Widerstand.
Gegen 2 Uhr bestreiften die eingesetzten Beamten den Hauptbahnhof Dortmund. Dort fiel ihn ein Mann auf, welcher keinen Mund-Nasenschutz trug. Trotz Aufforderung weigerte sich der 21-Jährige die erforderliche Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Stattdessen beleidigte er die Bundespolizisten und äußerte, sich von den Beamten gar nichts sagen zu lassen.
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Am Samstagnachmittag (06.11.2021) nahmen in Chur am Protestmarsch mit dem Thema „Stopp Corona-Diktatur“ und „Nein zum Covid-Gesetz“ gegen 2000 Personen teil.
Die Stadtpolizei Chur bewilligte den Anlass unter Auflagen. Die Bilanz zur Kundgebung fällt positiv aus.
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Am Samstagnachmittag (25.09.2021) sind rund 2000 bis 3000 Teilnehmende an einer bewilligten Corona-Kundgebung durch die Ustermer Innenstadt gezogen.
Der Umzug ist friedlich verlaufen.
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In Vaduz fand am Freitag die zweite Kundgebung von Covid-Massnahmen-Gegner statt.
Aus polizeilicher Sicht kam es zu keinen Zwischenfällen.
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Der Bundesrat will eine Zunahme der Infektionszahlen durch Reiserückkehrende nach den Herbstferien verhindern. Ab Montag, 20. September 2021, müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise einen negativen Test vorweisen.
Nach vier bis sieben Tagen müssen sie sich nochmals testen lassen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. September 2021 beschlossen. Der Bundesrat regelt zudem, wie Personen, ein Covid-Zertifikat erhalten können, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind.
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Am letzten Samstag wurde in der Stadt Luzern eine unbewilligte Kundgebung durchgeführt. Die Luzerner Polizei erstattet nun gegen die Organisatoren Anzeige.
Am Samstag, 11. September 2021, fand in der Stadt Luzern eine nicht bewilligte Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen statt. Gemeinsam mit den Verantwortlichen der Stadt Luzern wird die Luzerner Polizei den Einsatz nachbesprechen und aufarbeiten.
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Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. September entschieden. Damit reagiert er auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern.
Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat hat zudem zwei Vorlagen in Konsultation geschickt: zur Einreise von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen sowie zum Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat für Personen, die im Ausland geimpft wurden.
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An seiner Sitzung vom 1. September 2021 hat der Bundesrat über die mittelfristige Strategie zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie beraten. Dabei hat er festgestellt, dass einige Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zur Bewältigung der Pandemie unter Umständen noch länger gebraucht werden könnten.
Er hat darum entschieden, dem Parlament vorsorglich einen Verlängerungsantrag zu stellen.
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Die epidemiologische Entwicklung ist derzeit schwierig einzuschätzen. Steigen die Spitaleinweisungen weiterhin so stark wie zuletzt, kann eine Überlastung der Spitäler bereits in wenigen Wochen nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesrat will, wenn nötig, rasch handeln können.
Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 25. August 2021 entschieden, vorsorglich eine Verstärkung der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis am 30. August bei den Kantonen und Sozialpartnern in Konsultation zu geben.
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Düsseldorf. Die Landesregierung passt die Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 30. Juli 2021, an und reagiert damit auf die aktuelle Situation. So wird aufgrund der niedrigen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und der damit verbundenen Krankenhauseinweisungen sowie Intensivbehandlungen die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August 2021 ausgesetzt.
Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit auch in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2.
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Kassel. Wegen verschiedener Versammlungslagen sind bei der Stadt Kassel am kommenden Samstag, den 24. Juli 2021, mehrere Versammlungen im thematischen Kontext der Corona-Pandemie mit erneut größeren Teilnehmerzahlen angemeldet worden, die auch die Bundespolizei beschäftigt.
„Für die Sicherheit der Bahnreisenden, insbesondere in und aus Richtung Kassel, werden wir verstärkt präsent sein!“, sagte der Polizeiführer der Bundespolizei, Erster Polizeihauptkommissar Rafael Gorzel.
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Die Kundgebung von Gegnern der Corona-Massnahmen am Samstag in Frauenfeld verlief aus Sicht der Kantonspolizei Thurgau friedlich.
Kurz nach 14 Uhr versammelten sich rund 100 Teilnehmende in der Altstadt zur nicht bewilligten Kundgebung gegen Corona-Massnahmen.
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