Zur traurigen Pflicht von Hinterbliebenen gehört es, via Todesanzeigen das Ableben der verstorbenen Person öffentlich mitzuteilen.
Doch nicht immer sind die Resultate der veröffentlichten Trauerbekundungen sprachlich-stilistisch geglückt. Hier gibt es manch Kurioses, was – trotz des ernsten Themas Tod – zum Schmunzeln anregt.