Schlappe für Nudisten: Nacktwanderer, die sich hüllenlos in der freien Natur bewegen, müssen in den Kantonen künftig mit Strafe rechnen. Das entschied heute das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil.
Abgewiesen wurde damit die Beschwerde eines 47-jährigen Nacktwanderers. Der Mann war im Oktober 2009 am Herisauer Nieschberg (AR) im Adamskostüm an einer Feuerstelle vorbeigewandert, wo sich eine Familie mit kleinen Kindern aufhielt. Auf seinem Weg befand sich auch ein christliches Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige. Eine Passantin wies den Mann zurecht und erstattete Anzeige.