Die religiöse Beschneidung von Jungen soll in Deutschland straffrei bleiben. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Demnach ist die Knabenbeschneidung legal, sofern „das Kindeswohl nicht gefährdet“ sei.
Anlass für das Gesetz ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Bei Juden und Muslimen hatte das Urteil Empörung und heftige Kritik ausgelöst. Die Bundesregierung sowie die Fraktionen des Deutschen Bundestages wollen nun für Juden und Muslime Rechtssicherheit schaffen. Per Gesetz soll der religiöse Ritus der Beschneidung ausdrücklich legitimiert werden.
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Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen ist eine strafbare Handlung, da sie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzt. So urteilte jetzt das Landgericht Köln – und löste damit eine brisante Debatte über die Grenzen der Religionsfreiheit aus.
Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit wiegen höher als das Erziehungsrecht und das Recht auf Religionsfreiheit, heisst es in dem am Dienstag veröffentlichten – möglicherweise richtungsweisenden – Urteil. Ein Arzt, der ohne medizinische Notwendigkeit eine Beschneidung an einem Kind vornimmt, begeht somit laut Auffassung des Gerichts eine strafbare Körperverletzung.
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