Wenn man heute stirbt, ist man lange noch nicht tot. Jedenfalls nicht im Raum der sozialen Netzwerke. Wenn man den Verbleib des digitalen Erbes nicht im Testament geregelt hat, können Profile auf Online-Portalen nach dem Tod noch mehrere Jahre vorhanden bleiben – das gilt auch für die Geburtstagserinnerungen und Abwesenheitsnotizen.
Außerdem erhalten im Zweifelsfall Personen Zugriff auf Chats und Co., denen der Verstorbene das unter Umständen niemals gewährt hätte. CHIP gibt fünf Tipps, wie Nutzer die Erbschaft von Postfächern und E-Mail-Konten bereits zu Lebzeiten richtig regeln.