[vc_row][vc_column][vc_column_text]Ein Stern im Telefonbuch schützt Konsumenten nicht ausreichend vor unerwünschten Werbeanrufen. Viele Telefonverkäufer ignorieren den Eintrag einfach. Die rechtliche Verfolgung ist schwierig, weil die Unternehmen oft im Ausland sitzen oder von wechselnden Nummern aus anrufen.
Eigentlich ist die Rechtslage seit 2012 eindeutig, als das geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft trat: Wer keine Werbeanrufe wünscht, lässt seinen Telefonbucheintrag mit einem Stern versehen. Ein klares Signal an alle Anbieter von Gewinnspielen, Zeitschriften, Versicherungen oder Telefonverträgen. Theoretisch droht den Firmen eine Strafe im sechsstelligen Bereich, wenn sie das Anrufverbot nicht beachten.