Seit Beginn des Jahres 2013 ist in der Schweiz das neue Namensrecht in Kraft. Dieses erlaubt es Braut und Bräutigam, den jeweils eigenen Nachnamen zu behalten oder sich für einen gemeinsamen Familiennamen zu entscheiden. Das Führen eines Doppelnamens ist hingegen nicht mehr möglich.
Mit einem Auskunftsersuchen wandte sich die neue Waadtländer SP-Nationalrätin Rebecca Ruiz jetzt an den Bundesrat, um zu erfahren, wie sich das neue Namensrecht in der Praxis auswirkt. Die Antworten auf dieses Ersuchen liegen nun auch der Öffentlichkeit vor.
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Der Mensch war noch nie dazu geschaffen, allein zu sein, sondern hat zu allen Zeiten einen Partner fürs Leben gesucht, mit dem er durch Dick und Dünn gehen und eine Familie gründen kann.
Daran hat sich bis heute nicht viel geändert, wenn vielleicht auch nicht unbedingt ein Ehemann oder eine Ehefrau für „immer und ewig“ gefunden werden soll, so doch in jedem Fall ein attraktiver, lieber Mensch, mit dem man eine möglichst lange gemeinsame Zeit erleben kann. Allerdings haben sich die Mittel und Wege, um erfolgreich einen Lebenspartner zu finden, sehr gewandelt. Allgemein lässt sich feststellen, dass wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen, auch bei der Partnersuche sehr viel mehr Freiheit besteht und Singles wesentlich mehr Möglichkeiten offenstehen, den oder die Richtige zu finden.
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