Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen ist eine strafbare Handlung, da sie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzt. So urteilte jetzt das Landgericht Köln – und löste damit eine brisante Debatte über die Grenzen der Religionsfreiheit aus.
Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit wiegen höher als das Erziehungsrecht und das Recht auf Religionsfreiheit, heisst es in dem am Dienstag veröffentlichten – möglicherweise richtungsweisenden – Urteil. Ein Arzt, der ohne medizinische Notwendigkeit eine Beschneidung an einem Kind vornimmt, begeht somit laut Auffassung des Gerichts eine strafbare Körperverletzung.