Am vergangenen Freitag hat die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR zum vierten Mal ihre nationale Tagung in Chur gehalten. Thema der Tagung war der Beitrag der SRG zur Demokratie.
Vertreter aus allen vier Sprachregionen sowie Branchenkenner setzten sich mit der Frage auseinander, wie das SRG-Programmangebot den demokratischen Auftrag von Verfassung, Parlament und Bundesrat umsetzt.
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Der Traum vom Eigenheim scheint heute erfüllbarer den je. Der Schweitzer Immobilienmarkt ist in Bewegung und bietet gegenwärtig attraktive Immobilien zu guten finanziellen Konditionen. So mancher spielt jetzt mit dem Gedanken, ein Eigenheim zu erwerben.
Trotzdem gibt es einige Hürden zu nehmen, eher der Umzug ins eigene Heim gelingt. Doch wer gut vorbereitet ist, meistert Schritt für Schritt auch komplizierte rechtliche und finanzielle Hindernisse.
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Wieder einmal die Bildung: Vor etwa acht Jahren stimmte die Schweiz über das Harmonisierungs-Konkordat ab. Inzwischen zählen 15 Kantone zu einem Bereich, in denen Kinder bereits mit vier Jahren eingeschult werden – aber kann das gut gehen?
Getreu dem Motto „Lasst Kinder auch mal Kinder sein“ gibt es nämlich Stimmen, welche den pädagogischen Zweck des Kindergartenzwangs und des früheren Einschulungsalters nicht erkennen.
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Die Schweizerische Bankiervereinigung plant, den Markt für Wohneigentum weiter abzukühlen und hat zu diesem Zweck zusätzliche Massnahmen in Aussicht gestellt. Diese würden besonders jüngere Kreditnehmer belasten, die sich mehr Zeit mit der Teilamortisation ihrer Hypothek lassen möchten oder planen, erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Rückzahlung zu beginnen.
Steigende Belastungen für die jüngere Generation
Gemäss den Vorschlägen sollen künftig diejenigen, die im Alter von 35 Jahren eine Immobilie neu finanzieren, ihre Verschuldung bereits bis zum Alter von 50 auf zwei Drittel des Belehnungswertes reduzieren. Dies wäre fünf Jahre früher, als es bisher üblich ist. Auf ältere Kreditnehmer würden die Massnahmen dagegen weniger Auswirkungen haben, da es in der Schweiz seit Langem so gehandhabt wird, dass die Amortisation der Zweithypothek bis zum 65. Lebensjahr vorgenommen wird.
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