„Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.“ So lautet eine Eidgenössische Volkinitiative, die sich das Ziel gesetzt hat, die Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung zu entlasten.
Eingereicht wurde die Volksinitiative am 4. Juli 2011 bei der Bundeskanzlei. Sie ist nun beim Bundesrat hängig – die Behandlungsfrist geht bis zum 3. Juli 2012.