Genitalverstümmelung

Religiöse Beschneidung von Jungen bleibt in Deutschland straffrei

Die religiöse Beschneidung von Jungen soll in Deutschland straffrei bleiben. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Demnach ist die Knabenbeschneidung legal, sofern „das Kindeswohl nicht gefährdet“ sei. Anlass für das Gesetz ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Bei Juden und Muslimen hatte das Urteil Empörung und heftige Kritik ausgelöst. Die Bundesregierung sowie die Fraktionen des Deutschen Bundestages wollen nun für Juden und Muslime Rechtssicherheit schaffen. Per Gesetz soll der religiöse Ritus der Beschneidung ausdrücklich legitimiert werden.

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Zürcher Kinderspital stoppt Beschneidungen

Das Zürcher Kinderspital wird bis auf Weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen von Buben vornehmen. Grund ist das umstrittene Beschneidungsurteil des Landgerichts Köln, das auch Mediziner in der Schweiz verunsichert. Demnach ist die medizinisch nicht notwendige Entfernung der Vorhaut im Kindesalter eine strafbare Körperverletzung. Das Urteil habe zu einer neuen ethischen Betrachtung geführt, gab der Medienverantwortliche Marco Stücheli gegenüber der Nachrichtenagentur SDA an. Man wolle sich erst Klarheit darüber verschaffen und intern diskutieren, ob solche medizinisch nicht notwendigen Eingriffe an Jungen, die zur Einwilligung nicht fähig sind, ethisch vertretbar seien. Es solle bald entschieden werden, ob Beschneidungen wieder durchgeführt werden oder nicht.

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