Gesetzesänderung

Lehrlingsausbildung als Voraussetzung für öffentliche Aufträge

In Zukunft gelten bei öffentlichen Aufträgen neue Vergaberichtlinien. Sofern keine internationalen Verpflichtungen dagegensprechen, muss von nun an auch berücksichtigt werden, ob ein Unternehmen Lehrlinge ausbildet. Einer entsprechenden Gesetzesänderung wurde bereits vom National- und Ständerat zugestimmt. Bis zuletzt offen war allerdings, ob das neue Kriterium bei allen Beschaffungen gelten soll oder nicht. Der Nationalrat ist in dieser Angelegenheit jetzt der Entscheidung des Ständerats gefolgt und hat kürzlich einer Ausnahmeregelung zugestimmt. Somit wird das neue Zuschlagskriterium nur für jene öffentlichen Ausschreibungen gelten, die keinen Staatsverträgen unterstellt sind.

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