Kantonsbürgerrecht

Neues Namensrecht in der Schweiz ab Anfang 2013

Ab dem 1. Januar 2013 gilt in der Schweiz ein neues Namensrecht, das die Gleichstellung von Frau und Mann im Bereich der Namens- und Bürgerrechtsregelung verwirklicht. Neu gilt das Prinzip, das bei einer Heirat ab dem kommenden Jahr Frau und Mann ihren bisherigen Namen sowie ihr Kantons- und Gemeindebürgerrecht beibehalten. Es ist jedoch weiterhin möglich, einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen. Die Eheleute können entweder den Ledignamen der Ehefrau oder des Ehemannes als gemeinsamen Familiennamen wählen. Den gemeinsamen Namen tragen auch die Kinder.

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