Religiöse Beschneidung von Jungen bleibt in Deutschland straffrei
von Agentur belmedia
Die religiöse Beschneidung von Jungen soll in Deutschland straffrei bleiben. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Demnach ist die Knabenbeschneidung legal, sofern „das Kindeswohl nicht gefährdet“ sei. Anlass für das Gesetz ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Bei Juden und Muslimen hatte das Urteil Empörung und heftige Kritik ausgelöst. Die Bundesregierung sowie die Fraktionen des Deutschen Bundestages wollen nun für Juden und Muslime Rechtssicherheit schaffen. Per Gesetz soll der religiöse Ritus der Beschneidung ausdrücklich legitimiert werden.
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