Konsumentenschutz

Konsumkredite sollen günstiger werden

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Fast 20 % aller Schweizer Haushalte verschulden sich zu Konsumzwecken. Vom Autokauf über Ferienreisen bis hin zur Stereoanlage: Wenn das Geld in der Kasse knapp ist, wird einfach ein Kredit in Anspruch genommen. Dies kann aber ein teurer Spass werden, denn ein Kreditgeber darf pro Jahr bis zu 15 % Zinsen verlangen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga will diesen Maximalzins nun senken. Die Branche hat allerdings bereits Widerstand angekündigt. Nach dem Gesetz über den Konsumkredit, welches seit 2003 seine Anwendung findet, wird der maximal zulässige Zins vom Bundesrat festgelegt. Dabei soll er sich am allgemeinen Zinsniveau orientieren, denn wenn die Zinsen generell sinken, dann sollen auch Konsumkredite günstiger werden – so lautete jedenfalls die Überlegung hinter dem Gesetz. Allerdings befindet sich der maximale Zinssatz für Konsumkredite unverändert bei 15 %, obwohl beispielsweise seit Ende 2003 die Verzinsung zehnjähriger Bundesobligationen um gute zwei Prozentpunkte gesunken ist.

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Konsumenten - Mündige Bürger oder schutzbedürftige Personen?

Wir alle sind Konsumenten. Wir verrichten unsere täglichen Einkäufe, sind Ziel von Marketingkampagnen und treffen regelmässig Entscheidungen über Produkte. Als Konsumenten sind wir aber auch Ursache für den ewigen Zwist zwischen Gewerbeverband und Konsumentenschutz. Bei diesem Streit geht es immer wieder um die Frage: Sind Konsumenten mündige Bürger oder schutzbedürftige Personen? Gründe für den öffentlichen Zwist zwischen der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und dem Gewerbeverband sind vor allem politischer Natur. Zudem spielen unterschiedliche Ansichten über Konsumenteninformationen und vor allem Geld eine wichtige Rolle.

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Garantiefrist neu – das ist zu beachten

Am 1. Januar 2013 trat eine Reform des Obligationenrechts in Kraft, die auch substanzielle Auswirkungen auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist, umgangssprachlich auch als Garantie bezeichnet, hat. Die Revision des Obligationenrechts schreibt nun nach dem Abschluss des Kaufvertrages eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren vor. Allerdings existieren Schlupflöcher, die es Verkäufern ermöglichen, diese Bestimmung zu umgehen. So können Anbieter die Gewährung dieser zweijährigen Garantie ausschliessen, wenn sie dies dem Kunden vor dem Kauf explizit und in verständlicher Form mitteilen.

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Auf Druck der Konsumentenschützer: Telekomanbieter verbessern die Rechte der Kunden

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Letztendlich hat der Druck der eidgenössischen Konsumentenverbände also doch Früchte getragen: Millionen von Handybesitzern in der Schweiz profitieren jetzt von kundenfreundlicheren Verträgen. Nachdem eine Allianz rund um die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und die Tessiner sowie Westschweizer Konsumentenschutzorganisationen ACSI bzw. FRC bereits Anfang des Jahres auf Konfrontationskurs gegenüber den drei Telekomanbietern Sunrise, Swisscom und Orange gegangen ist, beugten sich diese nun dem aufgebauten Druck. Mit ihrem Einlenken konnten die Gesellschaften eine entsprechende Klage der Konsumentenschützer verhindern. Schweizer profitieren von vereinfachten Kündigungs- und Wechselmöglichkeiten Diesbezüglich hatte die Vereinigung aus verschiedenen Konsumentenschutzorganisationen bereits Anfang des Jahres ihren strengen Blick auf die Telekomfirmen und ihre nicht immer klar verständlichen Vertragsklauseln gerichtet. Dabei stellte die Allianz den entsprechenden Anbietern in der Schweiz quasi ein Ultimatum und kündigte rechtliche Schritte an, falls bestimmte Klauseln nicht aus den jeweiligen Handyverträgen entfernt werden sollten. Die entsprechende rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise bildet das überarbeitete Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

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Deutschland als Vorbild: Konsumentenschutz in der Schweiz weist noch reichlich Nachholbedarf auf

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Bereits seit 50 Jahren kämpft in der Schweiz die Stiftung für Konsumentenschutz für die Belange der Verbraucher. Mit dem Aufkommen des Internets sahen bereits viele Experten den Konsumentenschutz vor dem Aus. Schliesslich wird den Konsumenten eben durch das Internet ermöglicht, Angebote und Preise explizit miteinander zu vergleichen. Weit gefehlt, heben andere Protagonisten warnend den Zeigefinger: Gerade aufgrund des Internets sei der Konsumentenschutz wichtiger denn je, argumentieren sie. Und überhaupt: Es gäbe auch fernab des Internets noch viele Herausforderungen für den Konsumentenschutz. Die Schweiz sei nämlich im internationalen Vergleich klar im Rückstand, was einen effizienten Konsumentenschutz angeht.

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