Konvention

Behindertenrechte in der Schweiz werden gestärkt

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Mit der Ratifizierung der UNO-Konvention für Behindertenrechte im April 2014 hat sich die Schweiz deutlich zu Verbesserungen in der Gleichstellung von Menschen mit Handicap bekannt. Auch wenn eine solche Konvention eher empfehlenden Charakter hat und nicht einklagbar ist, bietet sie doch einen greifbaren Leitfaden zur weiteren Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen in der Schweiz. Bislang ist hier vieles erreicht worden, einiges bleibt aber noch offen und wartet nun auf einen Schub im Zuge der Umsetzung der UNO-Konvention für Behindertenrechte. Diskriminierungsverbot weiterdenken In der schweizerischen Gesetzgebung findet sich zwar bereits ein Diskriminierungsverbot für Behinderte, allerdings bezieht es sich bislang überwiegend auf die Wahrnehmung und Inanspruchnahme von Leistungen und Angeboten, die von öffentlichen Stellen offeriert werden. Ausgenommen sind hier fast ausnahmslos alle privaten öffentlichen Angebote, vom Kino und Restaurant bis hin zur Einstellung und Beschäftigung bei privaten Arbeitgebern. Hier herrscht echter Nachholbedarf.

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