Kopftuch-Verbot

Kopftücher stören den Schulbetrieb nicht?

Die Schule darf das Tragen eines Kopftuches nicht verbieten. Zu diesem Urteil kam das St. Galler Verwaltungsgericht Anfang November im Fall einer muslimischen Schülerin aus St. Margarethen SG, dessen Familie eine Beschwerde gegen ein Kopftuch-Verbot in der Schule eingereicht hatte. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so hat es schweizweit bereits eine neue Kopftuch-Diskussion ausgelöst. Nach Auffassung des Gerichts würde der Wunsch des Mädchens, die Hijab (das islamische Kopftuch) während des Unterrichts zu tragen, durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt werden. Zudem sei nicht ersichtlich, dass der Schulbetrieb durch das Tragen des Kopftuches gestört oder die Integration der Schülerin beeinträchtigt worden wäre.

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