Körperverletzung

Halloween - wie weit darf der Gruselspass gehen?

Auf der ganzen Welt ziehen sie zu Halloween los, die Horden der Kostümierten, die einen Heidenspass daran haben, Menschen zu erschrecken. Doch wo sind die (oftmals gesetzlich vorgegebenen) Grenzen gesteckt, wenn es darum geht, Mitmenschen zu ängstigen? Darf man fremde Häuser mit Eiern bewerfen, wenn nichts Süsses geflossen ist? Darf man sich mit Senf auf Türklinken revanchieren, gab es keine Leckereien? "Süsses, sonst gibt es Saures" sollte man niemals überziehen, sonst kann es ärgerlich werden. Laut wird es an Halloween, um danach die Adventszeit einzuläuten. Laut ist gut, schrill ist kein Problem, aber die Streiche sollte man in Grenzen halten, will man keinen Ärger mit der Polizei bekommen.

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UNO hat ein Auge auf Kinderrechte in der Schweiz

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Seit jeher ist die Schweiz eines der liberalsten Länder weltweit auch in Bezug auf die Kindererziehung. Dabei wandeln sich die Ansichten naturgemäss stetig. Was vor zwei, drei Generationen noch gang und gäbe war, wird auf den Prüfstand gestellt und unter veränderten gesellschaftlichen und sozialen Bedingungen anders bewertet. Kindern in der Schweiz geht es im Allgemeinen gut, was nicht darüber hinwegtäuscht, dass es auch hierzulande Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch gibt. Jetzt hat die UNO ein Auge auf die Schweiz geworfen. UNO fordert Ohrfeigen-Verbot Angesichts dringender Probleme in der Welt wie Krieg, Hunger, Verelendung, Kinderarbeit und ethnischer Ausgrenzung erscheint diese Forderung nahezu absurd. Absurd auch deshalb, weil auch eine Ohrfeige in der Schweiz als Körperverletzung verstanden und entsprechend geahndet wird. Jeglicher körperlicher Übergriff, auch gegenüber Kindern, ist in der Schweiz unter Strafe gestellt.

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Urteil: Knabenbeschneidung ist strafbar. Gut so?

Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen ist eine strafbare Handlung, da sie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzt. So urteilte jetzt das Landgericht Köln - und löste damit eine brisante Debatte über die Grenzen der Religionsfreiheit aus. Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit wiegen höher als das Erziehungsrecht und das Recht auf Religionsfreiheit, heisst es in dem am Dienstag veröffentlichten - möglicherweise richtungsweisenden - Urteil. Ein Arzt, der ohne medizinische Notwendigkeit eine Beschneidung an einem Kind vornimmt, begeht somit laut Auffassung des Gerichts eine strafbare Körperverletzung.

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Politiker fordern Verbot von Facebook-Partys

„Bitte kommt alle zu meiner Party und feiert mit mir meinen 18. Geburtstag! Bringt auch Getränke und eure Ghettoblaster mit!“ Früher landeten solche Einladungen in Form netter Kärtchen im Briefkasten und erreichten vielleicht 20 Personen. Das ist natürlich megaout. Denn heute wird zu privaten Feiern auf Facebook eingeladen. Schnell kommt es da zu anonymen Masseneinladungen – mit der Folge, dass private Feiern unbeabsichtigt zu Megaspektakeln ausarten, bei denen die Polizei einschreiten muss.

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