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Posts Tagged ‘Kündigung’

Immobilienmythen, die Sie kennen sollten

18.02.2015 |  Von  |  Beitrag

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Wer in ein neues Zuhause umzieht, wird nicht erst mit der Vertragsunterzeichnung mit den damit verbundenen umfangreichen Rechten und Pflichten konfrontiert. Das Mietrecht ist nicht einfach und die Regelungen im Einzelnen sind meist recht komplex. Daher ist es immer gut, mit den wichtigsten Grundsätzen vertraut zu sein, um nicht jeden kursierenden Mythos zu Rechten und Pflichten rund um Immobilien glauben zu müssen.

Mieter haben viele Freiheiten?

Im Normalfall sind Mieter vor plötzlichen Mieterhöhungen, einer Kündigung oder anderen die Mietsache betreffenden Einschränkungen oder Auflagen beispielsweise bei der vertraglich gesicherten Nutzung von Garagen, Nebenräumen, Kellern u. a. rechtlich abgesichert. Dies bedeutet umgekehrt aber nicht, dass ein Mieter einer Wohnung oder eines Hauses Narrenfreiheit geniesst. Auch für Feste, das Grillen auf dem Balkon oder im Garten, Tierhaltung usw. gibt es allgemeine und meist auch im Mietvertrag geregelte Vorschriften.

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Küssen, Lästern, Surfen – was ist erlaubt am Arbeitsplatz?

13.08.2014 |  Von  |  Beitrag

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Lästern über den Vorgesetzten, Stehlen von Büromaterial oder privates Surfen während der Arbeitszeit. Dies alles sind nicht vertragskonforme Verhaltensweisen, die schnell zu einer schriftlichen Abmahnung oder sogar zum Verlust des Jobs führen können. Aber wann handelt man als Arbeitnehmer vertragswidrig und in welchen Fällen darf der Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen?

Private Internetnutzung

Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist wohl das häufigste Fehlverhalten von Angestellten. Dabei handelt es sich aber nicht um ein vermeintliches Kavaliersdelikt, sondern um eine Vertragsverletzung im doppelten Sinne: Zum einen wird Büroinventar ohne Bewilligung fremdgenutzt und zum anderen wird Arbeitszeit für private Zwecke missbraucht. Viele Arbeitgeber sperren aus diesem Grund von vornherein gewisse Internetdienste wie beispielsweise Facebook oder Twitter. Den Internetverkehr eines Angestellten überwachen darf der Arbeitgeber allerdings nur, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich der Mitarbeiter nicht an die internen Weisungen zur Internetnutzung hält.

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Gekündigt wegen Lästerei auf Facebook

08.07.2011 |  Von  |  Beitrag

Sie beleidigte ihre Lehrerin auf Facebook. Jetzt ist die 15-jährige Schülerin Tanja S. (Name geändert) ihren Lehrvertrag los. In ihrer Wohngemeinde Freienbach (Kanton Schwyz) wollte sie eigentlich im Sommer ihre Lehrstelle antreten. Im Mai sagte ihr die Gemeinde wieder ab.

Zum Verhängnis wurde dem Mädchen ein geschmackloser Facebook-Eintrag über ihre Lehrerin H. Zu einem Foto mit einer Holzkiste hatte Tanja geschrieben: „Frau H. passt mit ihrem Arsch sicher nicht in diese Kiste.“

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