Ein völlig überraschendes Urteil vom 13.05.2014 verpflichtet Internet-Suchmaschinen – allen voran natürlich Google – zur Löschung personenbezogener Daten, falls diese nicht mehr aktuell sind.
Das “Recht auf Vergessen” wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für alle EU-Länder festgelegt. Auch für Schweizer könnte das neue Urteil bald relevant werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie heute schon einen Löschungsantrag stellen.