Google muss auf Street View Gesichter und Nummernschilder nicht vollständig anonymisieren. Allerdings muss der Internetkonzern strengere Auflagen zwecks Datenschutz einhalten. Das entschied das Schweizerische Bundesgericht in letzter Instanz.
Geklagt hatte der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür bereits 2009 – gleich nach dem Start von Google Street View in der Schweiz. Thür verlangte, dass sämtliche Gesichter und Nummernschilder vor Veröffentlichung verpixelt werden müssen. Die Verpixelung nimmt Google zwar bereits automatisch vor – es bleibt aber eine Fehlerquote.