Bislang war in der Schweiz PID (= Präimplantationsdiagnostik) verboten. Gemeint ist damit die genetische Untersuchung von Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung. Doch künftig will der Bundesrat das PID-Verbot lockern. Gesundheitsminister Alain Berset wurde beauftragt, bis im Frühjahr 2013 die Botschaft zu den entsprechenden Gesetzentwürfen auszuarbeiten.
Neu sollen Paare mit erblicher Vorbelastung, bei denen die Gefahr besteht, dass ihr Kind von einer schweren Erbkrankheit betroffen sein könnte, die PID in Anspruch nehmen können. Dies teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mit. Alle anderen PID-Anwendungsmöglichkeiten bleiben jedoch verboten. So sollen Embryonen weiterhin nicht auf Trisomie 21 untersucht werden dürfen. Auch die Auswahl von „Retter-Babys“ zur Gewebespende für kranke Geschwister bleibt verboten.