Das Zürcher Kinderspital wird bis auf Weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen von Buben vornehmen. Grund ist das umstrittene Beschneidungsurteil des Landgerichts Köln, das auch Mediziner in der Schweiz verunsichert. Demnach ist die medizinisch nicht notwendige Entfernung der Vorhaut im Kindesalter eine strafbare Körperverletzung.
Das Urteil habe zu einer neuen ethischen Betrachtung geführt, gab der Medienverantwortliche Marco Stücheli gegenüber der Nachrichtenagentur SDA an. Man wolle sich erst Klarheit darüber verschaffen und intern diskutieren, ob solche medizinisch nicht notwendigen Eingriffe an Jungen, die zur Einwilligung nicht fähig sind, ethisch vertretbar seien. Es solle bald entschieden werden, ob Beschneidungen wieder durchgeführt werden oder nicht.