Europäischer Gerichtshof erlaubt Netzsperren bei Copyright-Verstössen
von Terence Kubald
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der Europäische Gerichtshof hat in einem neuen Urteil die Sperrung von Seiten erlaubt, die aktiv gegen das gültige Urheberrecht verstossen. In Luxemburg wurde das Urteil nach einer Klage der Produktionsfirma Constantin Film gefällt, welche eine Sperrung der illegalen Streaming-Website Kino.to vom österreichischen Provider UPC Telekabel verlangte. Das Urteil könnte für die Zukunft dieser Websites richtungsweisend sein, da es einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof folgt. IP- und DNS-Sperren künftig erlaubt Das Urteil sollte die allgemeine Frage klären, ob Provider derartige Seiten für ihre eigene Kundschaft sperren dürfen, wenn nachgewiesen ist, dass diese vermehrt Inhalte anbieten, die gegen geltendes Urheberrecht verstossen. Auch wenn sich die Klage mit dem Portal Kino.to beschäftigt, handelt es sich hierbei um einen Präzedenzfall, der auch künftig angewandt werden könnte. Die Streaming-Plattform selber stellte bereits im Jahr 2011 ihren Betrieb ein, die Klage wurde aber zur Klärung der allgemeinen Frage aufrechterhalten.
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