Präimplantationsdiagnostik

Präimplantationsdiagnostik: Wie weit wollen die Schweizer gehen?

Am 14. Juni 2015 steht in der Schweiz eine weitere Volksabstimmung an. Die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer müssen entscheiden, ob in der Eidgenossenschaft Massnahmen der Präimplantationsdiagnostik (PID) verboten bleiben oder durch eine Änderung der Bundesverfassung zugelassen werden sollen. Gesundheitsminister Alain Berset (SP) warb am vergangenen Wochenende in einem Interview dafür, die PID in einem juristisch klar begrenzten Rahmen zu erlauben und die Situation in der Schweiz damit der Praxis anderer europäischer Länder anzugleichen. Aus seiner Perspektive und auch aus Sicht des Bundesrates ist die Schweiz mit ihrem Verbot der PID in Europa weitgehend isoliert. Berset argumentiert, dass Gegner der PID auch die Pränataldiagnostik oder legale Schwangerschaftsabbrüche nicht akzeptieren dürften. Die geltende Fristenlösung für den Abbruch einer Schwangerschaft hätten die Schweizer jedoch in mehreren Volksabstimmungen bestätigt.

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PID-Verbot soll in der Schweiz gelockert werden: Kommt jetzt der Mensch nach Mass?

Bislang war in der Schweiz PID (= Präimplantationsdiagnostik) verboten. Gemeint ist damit die genetische Untersuchung von Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung. Doch künftig will der Bundesrat das PID-Verbot lockern. Gesundheitsminister Alain Berset wurde beauftragt, bis im Frühjahr 2013 die Botschaft zu den entsprechenden Gesetzentwürfen auszuarbeiten. Neu sollen Paare mit erblicher Vorbelastung, bei denen die Gefahr besteht, dass ihr Kind von einer schweren Erbkrankheit betroffen sein könnte, die PID in Anspruch nehmen können. Dies teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mit. Alle anderen PID-Anwendungsmöglichkeiten bleiben jedoch verboten. So sollen Embryonen weiterhin nicht auf Trisomie 21 untersucht werden dürfen. Auch die Auswahl von „Retter-Babys“ zur Gewebespende für kranke Geschwister bleibt verboten.

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