[vc_row][vc_column][vc_column_text]Big Brother is watching you. Was im 1949 veröffentlichten Roman „1984“ von George Orwell noch reine Fiktion rund um einen totalitären Überwachungs- und Präventionsstaat war, ist inzwischen – zumindest in Auszügen – Realität geworden. Vor allem seit das Internet quasi flügge geworden und für viele Protagonisten ein Leben ohne Suchmaschinen kaum mehr vorstellbar ist, kann Privatsphäre zuweilen als Luxus betrachtet werden.
Diese Transparenz kann aber durchaus auch ihre guten Seiten haben. Gerade beim Versenden (E-Mail) von zum Beispiel kinderpornografischen Bildern ist die Daten-Überwachungsmaschinerie von Anbietern wie Google durchaus Gold wert. Auch rund 200 Schweizer werden pro Jahr vom amerikanischen Internetgiganten als Absender von Dateien mit kinderpornografischen Inhalten identifiziert. Das ins Bundesamt für Polizei integrierte Kommissariat für Pädokriminalität und Pornografie konnte jedes Mal dank der Informationen von Google zeitnah aktiv werden.
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[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Der Europäische Gerichtshof hat in einem neuen Urteil die Sperrung von Seiten erlaubt, die aktiv gegen das gültige Urheberrecht verstossen. In Luxemburg wurde das Urteil nach einer Klage der Produktionsfirma Constantin Film gefällt, welche eine Sperrung der illegalen Streaming-Website Kino.to vom österreichischen Provider UPC Telekabel verlangte. Das Urteil könnte für die Zukunft dieser Websites richtungsweisend sein, da es einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof folgt.
IP- und DNS-Sperren künftig erlaubt
Das Urteil sollte die allgemeine Frage klären, ob Provider derartige Seiten für ihre eigene Kundschaft sperren dürfen, wenn nachgewiesen ist, dass diese vermehrt Inhalte anbieten, die gegen geltendes Urheberrecht verstossen. Auch wenn sich die Klage mit dem Portal Kino.to beschäftigt, handelt es sich hierbei um einen Präzedenzfall, der auch künftig angewandt werden könnte. Die Streaming-Plattform selber stellte bereits im Jahr 2011 ihren Betrieb ein, die Klage wurde aber zur Klärung der allgemeinen Frage aufrechterhalten.
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Nicht zu Unrecht ist Google als „Datenkrake“ verschrieen. Kritische Nutzer fragen sich besorgt: Was weiss Google alles über mich, welche persönlichen Nutzerdaten hat Google von mir bereits gesammelt und gespeichert?
Antworten darauf gibt Google jetzt mit dem neuen Programm Good to Know. Geschickt wählt der Internetriese damit eine Strategie der Vorwärtsverteidigung. Eine offene Politik und der Einsatz für mehr Transparenz sollen Google helfen, das Image aufzupolieren und Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen.
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