Auch im Kanton Luzern treten im Jahr 2016 einige neue Gesetze und Verordnungen in Kraft.
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[vc_row][vc_column][vc_column_text]Nie wieder Arbeiten müssen und trotzdem genug Geld zum Leben haben. Geht es nach den Initianten der Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen, dann soll dieser Traum bis spätestens 2050 für jeden Schweizer Bürger Wirklichkeit werden.
Auch wenn sich die Aussicht auf ein bezahltes Leben auf dem Sofa für einige verlockend anhören mag, so sind die Auswirkungen auf die Gesellschaft bis heute unklar. Erste Erfahrungen gibt es bisher nur aus Pilotprojekten, wie sie in Namibia oder Brasilien durchgeführt werden. So könnte die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in der Schweiz sowohl zu einer Oase des blühenden bürgerschaftlichen Engagements führen als auch zur Entwicklung einer antriebslosen Gesellschaft, die den internationalen Anschluss verpasst.
Während die steigenden Sozialausgaben für die Gemeinden zu einem immer grösseren Problem werden, floriert das neu entstandene Gewerbe der Sozialfirmen. Insgesamt 400 davon gibt es bereits, die meisten von ihnen in den Kantonen Bern, Zürich und Basel.
Insgesamt rund 10’000 Angestellte sind in diesen Unternehmen für das Management der Betriebe und die Betreuung der 43’000 „Klienten“ zuständig. Die Arbeiten, welche die hilfsbedürftigen Menschen in den Betrieben verrichten, sind in der Regel anspruchslos und bedürfen keiner besonderen Ausbildung.
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Nachdem die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen letztes Jahr mit 126’000 Unterschriften zusammengekommen war, hat sich der Bundesrat nun klar dagegen ausgesprochen.
Im Initiativtext wurde die Höhe des Grundeinkommens nicht benannt, sondern die Entscheidung darüber klar beim Gesetzgeber belassen, der nur dafür sorgen solle, dass „der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein“ garantiert sei. Dennoch standen immer Vorschläge der Initianten im Raum, die der Bundesrat für nicht machbar hält – nämlich 2500 Franken je Erwachsenem und 625 Franken pro Kind. Die Kosten für diese Variante beliefen sich auf jährlich 200 Milliarden Franken, als ein Drittel des Schweizer BIP.
[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Immer mehr Kinder und Jugendliche in der Schweiz leben in Familien, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das Leben am Existenzminimum prägt die Kindheit oftmals genauso wie die Chancen für die Zukunft. Oftmals erscheint der Weg aus der Sozialhilfe erschwert, wenn nicht gar gänzlich unmöglich.
Warum es gerade für Kinder und Jugendliche schwer ist, aus dem Leben in der Armut auszubrechen, versucht dieser Beitrag zu erfassen. Dabei muss Armut immer relativ zum Gesamtgefüge einer Gesellschaft betrachtet werden. Was hier als Armut beschrieben wird, könnte in manch anderem Land fast schon als Reichtum verstanden werden. Gemessen am Durchschnitt der berufstätigen Bevölkerung sind Sozialhilfeempfänger in der Schweiz mit Recht als arm einzustufen.
[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Trotz traditionell relativ niedriger Zahlen bei der Altersarbeitslosigkeit nimmt diese aktuell wieder zu. Dafür sprechen die interpretierten Zahlen aus 2013 genauso wie prognostizierte Entwicklungen. Die Generation Ü50 wird zwar auch in der Schweiz politisch hofiert, in der Arbeitswelt jedoch eher auf das Abstellgleis gelenkt.
Warum die Altersarbeitslosigkeit im Steigen begriffen ist und welche Gegenmassnahmen sinnvoll sind, untersucht dieser Beitrag. Dabei wird vor allem auf den Verlust an Erfahrung und menschlicher Reife abgestellt. Denn genau das sind die grossen Ressourcen, die vielen Unternehmen verloren gehen, die die Generation der über 50-Jährigen aus den Betrieben verbannen.
[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Ein Gericht in der Schweiz hat jüngst eine Familie aus Serbien als Sozialbetrüger entlarvt und verurteilt. Dem Familienvater der vierköpfigen Familie droht die Ausschaffung nach Serbien, die Mutter mit den beiden Kindern darf bleiben. Auch wenn ein solches Urteil zunächst verwirrt, setzt es doch ein klares Zeichen gegen Sozialbetrug auch durch Migranten.
Das Sozialsystem um die 350’000 Franken geprellt
Im konkreten Fall hat die Familie über ganz zehn Jahre hinweg Sozialleistungen in Höhe von etwa 350’000 Franken zu Unrecht bezogen. Während die Mittel aus Steuergeldern Monat für Monat in die Familienkasse flossen, waren beide Elternteile zusätzlich beschäftigt, ohne den Behörden Meldung darüber zu erstatten.