[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Während ausländische Steuerflüchtlinge ihr Schwarzgeld nicht mehr lange hinter den Schweizer Grenzen verbergen können, bleibt die Behandlung mutmasslicher Steuertäter im Inland wohl doch moderater als angekündigt – wenn es nach dem Bundesrat geht. Dieser hat das Finanzdepartment angehalten, eine Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts zu entwerfen, die eine deutlich strengere Trennung von Banken und Staat vorsieht, als noch vor kurzem im Gespräch war.
Die ursprüngliche Absicht des Bundesrates war es gewesen, Steuerämtern im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung direkten Zugriff auf Bankauskünfte und Konteneinsicht zu gewähren. So sollte das Bankgeheimnis Steuerhinterzieher nicht länger schützen und die kantonalen Steuerämter hätten die gleichen Zugriffsrechte auf Bankkonten, wie sie ausländischen Steuerbehören neuerdings auch gewährt werden soll.