Die lebenslange Sicherheitsverwahrung könnte de facto wirkungslos geworden sein. Daniel H., der Mörder von Lucie Trezzini, hat dagegen geklagt – und Recht bekommen. Damit dürfte die Durchschlagskraft der Massnahme auf Null gesunken sein.
Sieht man sich die Hintergründe an, wird klar: Die eigentlich sinnvolle Ergänzung des Strafgesetzbuchs stand von Anfang an auf wackeligen Füssen – weil ihre Begründung psychiatrischer, nicht juristischer Art war.