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Bezahlter Vaterschaftsurlaub – ein Zwischenstand

27.08.2014 |  Von  |  Beitrag

[vc_row][vc_column][vc_column_text]In der Schweiz dürfen Mütter seit 2005 nach der Geburt vierzehn Wochen lang zu Hause beim Nachwuchs bleiben. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Nachbarländern kennt die Schweiz jedoch bislang keinen gesetzlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub. Üblich ist tatsächlich immer noch ein Tag „Kulanzauszeit“, um den Familienzuwachs zu begrüssen, bevor der Arbeitsalltag wieder ganz normal weitergeht.

Allerdings bieten eine ganze Reihe von Unternehmen Mitarbeitern einen längeren Urlaub bei vollem Gehalt. Auffällig ist dabei, dass Unternehmen mit insgesamt ausgeprägterem sozialen Engagement, christlichem Hintergrund oder einer generellen Ausrichtung auf eine gesunde Work-Life-Balance auch grosszügiger hinsichtlich der Länge der Abwesenheit sind. Novartis, SBB und Raiffeisen gestatten beispielsweise eine Woche, während die Alternative Bank Olten oder die Katholische Kirche im Kanton Zürich einen ganzen Monat bezahlte Auszeit anbieten. Auch alle Väter, die direkt beim Bund arbeiten, haben nun immerhin seit Sommer 2013 Anspruch auf einen zweiwöchigen Elternurlaub.

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