Elektronisches Geld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel!
von Agentur belmedia
Obwohl Bargeld praktisch schon lange vom elektronischen Geld „abgelöst“ worden ist, hat es die Politik bisher nicht zuwege gebracht, das staatliche Geldmonopol auch auf das elektronische Geld auszuweiten. Die technische Entwicklung hat also wie so oft die Gesetzgebung überholt, ohne dass diese aber etwas dagegen zu unternehmen scheint. Natürlich hat diese scheinbare Untätigkeit nichts mit Zufall zu tun, denn die Bankenbranche hat durch diese Gesetzeslücke enorme Vorteile.
Als vollwertige Gesetzeslücke kann dieses Versäumnis allerdings nicht mehr wirklich bezeichnet werden, denn vollkommen untätig war die Politik schliesslich doch nicht. Allerdings wurde keine transparente Rahmenordnung herausgearbeitet, sondern mit immer mehr Regulierungen versucht, die Lücke behelfsmässig zu schliessen. Den Banken wurde ein äusserst kompliziertes Regelwerk auferlegt, welches dazu dienen sollte, das fehlende staatliche Monopol für elektronisches Geld zu kompensieren. Dieses Regelwerk wurde in den Eigenkapitalvereinbarungen Basel I bis Basel III niedergelegt und umfasst das sogenannte Teilreservesystem, welches um Vorschriften zum Eigenkapitalanteil sowie eine Einlagensicherung ergänzt wurde. Bedauerlicherweise wurde durch dieses Zurechtbiegen der bestehenden Rahmenverordnung das eigentliche Problem aber nicht wirklich gelöst.
Das Problem besteht also weiterhin, denn bis heute zählt für alle Verbraucher nur das Bargeld als anerkanntes gesetzliches Zahlungsmittel. Aus dieser Tatsache ergibt sich eine beunruhigende Konsequenz. Das elektronische Geld der Banken ist nämlich nur ein Geldersatz. Wenn Kunden ihr Bargeld auf ein Konto der Bank einzahlen, tauschen sie ihr gesetzliches Zahlungsmittel gegen dieses private Ersatzgeld. Im Klartext: Durch die Einzahlung verleiht der Bankkunde sein Geld an die Bank, denn es geht in deren Besitz über.
Das Guthaben auf dem eigenen Konto ist nur eine Bestätigung über die Geldmenge, welche von der Bank geschuldet wird, und der elektronische Geldersatz ist nur ein vertragliches Versprechen dafür, das jeweilige Guthaben auf Wunsch an den Kunden auszuzahlen. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer begraben, denn bezüglich seiner rechtlichen Qualität unterscheidet sich das elektronische Geld fundamental vom staatlich anerkannten Bargeld.
Wenn man sich der Tatsache bewusst wird, dass das elektronische Geld bereits rund 90 % der sich im Wirtschaftskreislauf befindlichen Geldmenge ausmacht, dann wird schnell klar, dass die fortschreitende Verdrängung des Bargelds mehr als nur eine Frage des technischen Fortschritts ist. Hier liegt nämlich eine der Hauptursachen der Finanzkrise, denn durch die eigenmächtige Herstellung elektronischen Geldes durch die Banken entstehen gefährliche Finanzblasen und die Inflation wird unaufhaltsam vorangetrieben. Durch dieses Vorgehen untergraben die Geschäftsbanken nicht nur die regulierte Geldherstellung durch den Staat, sondern haben auch die vollständige Kontrolle über alle privaten und staatlichen Finanzen erlangt. Hier zeichnet sich die Wiederholung einer gefährlichen Entwicklung ab, die schon vor über 100 Jahren zum Verbot des eigenmächtigen Gelddrucks durch die Banken geführt hat.
Vollgeldinitiative – die Lösung aller Probleme?
Um diesem gesetzlichen und finanziellen Missstand ein Ende zu bereiten, hat der Verein „Monetäre Modernisierung“ am 3. Juni dieses Jahres seine Unterschriftensammlung zur sogenannten Vollgeldinitiative gestartet. Ziel ist eine Änderung der schweizerischen Bundesverfassung im Bezug auf das elektronische Geld. Dieses soll zum gesetzlichen Zahlungsmittel ernannt werden und somit nicht länger den Banken gehören, sondern wieder in den Besitz der Kunden übergehen. Ausserdem soll das elektronische Geld denselben Regulierungen wie das Bargeld unterliegen und nur noch durch die Nationalbank hergestellt und ausgegeben werden dürfen – so, wie es in der Bundesverfassung eigentlich vorgesehen ist.
Die Initiatoren der Initiative sind überzeugt davon, dass das Vollgeld den Schweizer Franken zu einer der sichersten Währungen der Welt machen würde. Als Konsequenz daraus soll die derzeitige Staatsverschuldung von Bund, Kantonen und Gemeinden innerhalb weniger Jahre komplett getilgt werden können, wodurch die Schweiz zum ersten schuldenfreien Staat werden würde. Laut einer Umfrage des „Tagesanzeigers“ vom 6. Juni ist derzeit über die Hälfte der Schweizer Bevölkerung vom Vollgeld überzeugt. Sollte die Unterschriftensammlung erfolgreich sein, hätte die Initiative unter den jetzigen Voraussetzungen somit gute Chancen auf eine Mehrheit.
Fazit
Wie die Vorfälle der letzten Jahre gezeigt haben, ist das derzeitige Geldmonopol der Banken ein brennendes Pulverfass, welches uns jeden Augenblick um die Ohren fliegen kann. Ob dieser Missstand allerdings durch die Vollgeldinitiative behoben werden kann, wird sich erst in der Zukunft zeigen. Sicher ist nur eines: Wenn sich an der aktuellen Gesetzeslage nichts ändert, wird es früher oder später zu einer weiteren Finanzkrise kommen.
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