Sie möchten umziehen? Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Umgang mit Maklern achten sollten
von Agentur belmedia
Da zumindest in der Schweiz und in Deutschland die Tätigkeit des Immobilienmaklers keine geschützte Berufsbezeichnung ist, kann grundsätzlich jeder diese Arbeit ausüben – vorausgesetzt es liegen eine Gewerbebescheinigung und ein einwandfreies Führungszeugnis vor. Deshalb ist es besonders geboten, eine sorgfältige Auswahl zu treffen. Fachkompetenz und Branchenkenntnis sind ein unbedingtes Muss.
Die Spreu vom Weizen trennen
Ärgerlich ist es, wenn man an einen Immobilienmakler gerät, der zuvorderst an seine Provision denkt statt sich für die Wünsche seiner Kunden zu interessieren. Häufig kommt es bei der Präsentation der Rechnung am Ende der Immobiliensuche zu unangenehmen Überraschungen. Dies hat damit zu tun, dass die Höhe der Provision bzw. des finanziellen Entgeltes nicht einheitlich geregelt ist, sondern von Kanton zu Kanton teilweise erheblich abweicht. Die Rechnung erscheint da manchem viel zu hoch. Da ein Umzug ohnehin schon mit beträchtlichen Kosten verbunden ist und manch einer in dieser Situation versucht, die Ausgaben zu reduzieren, tut dieser Mehraufwand besonders weh. Hat der Makler mit Erfolg eine Immobilie vermittelt, steht ihm die Provision zu, egal, wie hoch sie ist.
Es besteht keinerlei rechtliche Handhabe, im Nachhinein die Provision an sich infrage zu stellen oder deren Höhe herabzusetzen. Das Gleiche gilt auch andersherum. Makler dürfen nur dann eine Provision verlangen, wenn Kunde und Makler sich im Vorfeld darauf geeinigt haben. Es empfiehlt sich daher unbedingt, vor dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit einem Makler die Konditionen in einer schriftlichen Vereinbarung niederzulegen.
Am Beginn jeder Suche nach einer Immobilie durch den Makler sollte ein persönliches Gespräch stehen, in dessen Verlauf die Wünsche und Erwartungen des Kunden abgefragt und grob mit den Gegebenheiten des Marktes abgeglichen werden. Erst wenn der Makler genau weiss, was der Kunde sucht, kann er sein Netzwerk entsprechend aktivieren und gezielt und effektiv nach dessen Wünschen suchen. Es gilt also, sich hierfür viel Zeit zu nehmen.
Bevor Sie sich endgültig für einen Makler entscheiden, sprechen Sie mit Ihren Freunden und Bekannten. Lassen Sie sich von deren Erfahrungen berichten. Checken Sie im Internet, ob für den von Ihnen in Aussicht genommenen Makler bereits Kundenbewertungen existieren. Erfahrungsberichte von anderen geben häufig ein viel authentischeres Bild von der tatsächlichen Leistung eines Maklers ab als Anzeigen oder Selbstdarstellungen des Wohnungsvermittlers.
Dennoch sollte man natürlich auch diese Informationsquellen nutzen. Seriöse und renommierte Immobilienmakler verfügen heutzutage über eine Homepage, aus der sich die Grösse des Maklerbüros, die Zielgruppen und das aktuelle Angebot entnehmen lassen. Üblicherweise veröffentlichen Makler zwischen 20 und 30 Angebote auf ihrer Internetpräsenz. Liegt die Zahl deutlich darüber oder darunter, sollten Sie sich besser nach einer Alternative umsehen; denn entweder der Makler ist nicht adäquat vernetzt oder aber er arbeitet unlauter. In beiden Fällen wird er Sie nicht zufriedenstellend beraten können.
Gerade in Regionen, in denen Wohnraum knapp ist, fühlen sich Wohnraumsuchende oftmals zu einer Entscheidung gedrängt. Diese Situation nutzen Immobilienmakler, die zuallererst ans Geld verdienen denken, gerne aus, indem sie zum Beispiel Objekte präsentieren, die auf den ersten Blick einen guten Eindruck machen, beim genauen Hinschauen aber Mängel aufweisen. Nicht nervös werden sollten Sie vor allem, wenn der Makler Sie mit der Begründung, es seien noch eine Reihe weiterer Interessenten vorhanden, zu einer schnellen Entscheidung überreden möchte. Lassen Sie sich nicht drängen. Seriös arbeitende Makler gewähren ihren Kunden die Zeit, die sie benötigen, um in Ruhe alle Vor- und Nachteile zu bedenken und ihre Entscheidung zu treffen. Auf Wunsch ermöglichen sie es ihren Kunden auch, das Objekt mit einem externen Sachverständigen zu besuchen und stellen sich dessen Fragen.
Ein Wohnungskauf will gut überlegt sein
Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass Makler lediglich Immobilien anbieten dürfen, für die sie einen Kundenauftrag haben. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Makler mit sogenannten Lockvogelangeboten, also preislich oder architektonisch besonders attraktiven Objekten, versuchen, sich am Markt zu platzieren. Sollten sie bei Ihrer Suche auf ein solches Angebot treffen, sollte Sie dies veranlassen, sich nach einem anderen Immobilienmakler umzusehen.
Gut beraten ist, wer seine Besichtigungen in Begleitung fachkundiger Personen vornimmt und überdies versucht, an verschiedenen Stellen Informationen über das Objekt einzuholen. Je mehr Leute mit ihrem Wissen den Immobilienkauf begleiten, desto wahrscheinlicher ist es, dass Mängel erkannt werden und somit ein Fehlkauf in weite Ferne rückt. Auch sollte man vor der Vertragsunterzeichnung durchaus einen zweiten Besichtigungstermin – gegebenenfalls wiederum in Begleitung weiterer Personen – wahrnehmen. Schliesslich ist der Kauf einer Immobilie eine Entscheidung, die von Anfang an sehr gut überlegt sein sollte.
Der erste und entscheidende Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Immobilienkauf ist die Wahl eines kompetenten Maklers. Er unterstützt sie dabei, Ihre Wünsche wahr werden zu lassen.
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