„Kino.to“ beschlagnahmt

Da dürften die vielen Nutzer der beliebten Movie-Streaming-Site „kino.to“ enttäuscht sein. Das kostenlose Anschauen von Filmen ist auf der Seite nämlich nicht mehr möglich: Die Domain wurde polizeilich beschlagnahmt. Hinter den Ermittlungen steht die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die heute einen „konzertierten Schlag gegen das grösste deutschsprachige Filmraubkopienportal führte”, wie die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mitteilte.

Unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) nahmen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen vor. Allein in Deutschland gab es über 20 Hausdurchsuchungen und 13 Festnahmen. Auch mehrere Streamhoster, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, wurden von den Behörden vom Netz genommen.

Anlass der Massnahme ist laut Generalstaatsanwaltschaft Dresden der „Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“. Angestossen wurde das Verfahren durch einen Strafantrag der GVU vom 28. April 2011. Nach eigenen Angaben hat die Organisation jahrelange Vorermittlungen geleistet. Sie spricht davon, dass das System „kino.to“ auf ein „arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell“ hindeute. Es sei auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert worden, allen Beteiligten „dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten“ zu verschaffen. Nach GVU-Analysen haben wiederholte Werbeeinblendungen auf der Portalseite www.kino.to und auf den Eingangsseiten der Hoster sowie der Verkauf von Premium-Zugängen für Intensiv-Nutzer der Hoster erhebliche Einnahmen generiert.

Weiteres Blog zum Thema:

law blog

„Abschaltung von kino.to ist reine Symptom-Bekämpfung“ (Piratenpartei)

 

Titelbild: Rike / pixelio.de

MEHR LESEN